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   BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18   

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https://dejure.org/2018,32212
BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18 (https://dejure.org/2018,32212)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2018 - 2 StR 142/18 (https://dejure.org/2018,32212)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2018 - 2 StR 142/18 (https://dejure.org/2018,32212)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 66 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Rückfallverjährungsfrist bei Folgen einer Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität auf einer Sexualstraftat; Anwendbarkeit der Rückfallverjährungsfrist von fünfzehn Jahren gem. § 66 Abs. 4 S. 3 Hs. 2 StGB

  • rewis.io

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anwendungsbereich der fünfzehnjährigen Rückfallverjährungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 4 S. 3 Hs. 1-2
    Bestimmung der Rückfallverjährungsfrist bei Folgen einer Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität auf einer Sexualstraftat; Anwendbarkeit der Rückfallverjährungsfrist von fünfzehn Jahren gem. § 66 Abs. 4 S. 3 Hs. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anwendungsbereich der fünfzehnjährigen Rückfallverjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die maßgebliche Rückfallverjährungsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung der Rückfallverjährungsfrist gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 StGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltung der Rückfallverjährungsfrist gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3529
  • NStZ 2018, 707
  • StV 2020, 13 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03

    Sicherungsverwahrung (Umfang oder Schwierigkeit der Sache); Anrechnung von

    Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18
    § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB stellt mit der "Rückfallverjährung' die gesetzliche Vermutung auf, dass Vorverurteilungen nach einer "Wohlverhaltensphase' von mehr als fünf Jahren bzw. von fünfzehn Jahren (Sexualstraftaten) in Freiheit für die Prognose irrelevant sind (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 2003 - 2 StR 291/03, BGHSt 49, 25, 28; MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 84).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18
    Der neue Tatrichter wird nunmehr zu prüfen haben, ob er auf der Grundlage des § 66 Abs. 3 StGB Sicherungsverwahrung anordnet; diese Entscheidung steht in seinem Ermessen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

    Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18
    Eine Verwertung der Vorverurteilungen als Symptomtaten scheidet danach aus (BGH, Beschluss vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08, StraFo 2008, 435).
  • BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14

    Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Inkrafttreten der

    Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18
    Folgt eine Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität einer Sexualstraftat nach, so findet die fünfjährige Rückfallverjährungsfrist des § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 StGB Anwendung (noch offen gelassen von BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14, NStZ 2015, 210; ebenso Rissing-van Saan in Festschrift Roxin Band 2, 2011, S. 1173, 1182; Eschelbach, in: Matt/Renzikowski, StGB, § 66 Rn. 69).
  • Drs-Bund, 28.01.2011 - BT-Drs 17/4602
    Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18
    Die ursprünglich im Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (BTDrucks. 17/3403) für Sexualstraftaten vorgesehene besondere Rückfallverjährungsfrist von zehn Jahren wurde nach einer am 10. November 2010 durchgeführten Anhörung, in der von Expertenseite darauf hingewiesen worden war, dass eine Verlängerung auf zehn Jahre nach den Erfahrungen der Praxis noch nicht als ausreichend angesehen werden könne (vgl. BTDrucks. 17/4602, S. 14) - der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BTDrucks. 17/4062, S. 1) folgend - auf fünfzehn Jahre angehoben, ohne dass sich diese beschränkte Zielsetzung verändert hätte (vgl. Kreuzer, StV 2011, 122, 129; SK-StGB/Sinn, 9. Aufl., § 66 Rn. 19; kritisch Pfister, FPPK 2011, 82, 86).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 178/19

    Anzuwendende Rückfallverjährungsfristen bei der Anordnung der

    Folgt wie hier eine Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität einer Sexualstraftat nach, so findet die fünfjährige Rückfallverjährungsfrist des § 66 Abs. 4 Satz 3 HS 1 StGB Anwendung (BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 2 StR 142/18, NJW 2018, 3529, 3530; vom 22. November 2018 - 4 StR 253/18, juris).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 234/18

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Die Rückfallverjährungsfrist von fünfzehn Jahren ist nur im Verhältnis zweier Sexualstraftaten zueinander anwendbar; folgt hingegen - wie hier - eine Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität einer Sexualstraftat nach, so gilt die fünfjährige Rückfallverjährungsfrist des § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 StR 142/18, NJW 2018, 3529, 3530).
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