Rechtsprechung
BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Feststellung der wirksamen Rücknahme der Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Wirksame Rücknahme der Revision; Umfang der Strafprozessvollmacht des Wahlverteidigers
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Wirksame Rücknahme der Revision; Umfang der Strafprozessvollmacht des Wahlverteidigers
- rewis.io
Strafverfahren: Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme durch den Wahlverteidiger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Wirksame Rücknahme der Revision; Umfang der Strafprozessvollmacht des Wahlverteidigers
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ermächtigung zur Rechtmittelrücknahme
- beck-blog (Kurzinformation)
Rechtsmittelrücknahme durch den Wahlverteidiger - wirksam, auch wenn der Pflichtverteidiger das nicht will!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 06.11.2018 - 140 Js 22894/16
- BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.08.2016 - 2 StR 267/16
Wirksame Rücknahme des Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19
Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. August 2016 - 2 StR 267/16) und stellt die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss fest, da die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel gezogen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19 mwN). - BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95
Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme - …
Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19
Die durch Rechtsanwalt G. deshalb wirksam erfolgte Rechtsmittelrücknahme ist als Prozesshandlung weder widerruflich noch anfechtbar; sie erstreckt sich auch auf die von dem Pflichtverteidiger des Angeklagten eingereichte Rechtsmittelerklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1995 - 3 StR 201/95, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 15).'. - BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
Anforderungen an die Ermächtigung zur Rücknahme eines Rechtsmittels (kein …
Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19
Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. August 2016 - 2 StR 267/16) und stellt die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss fest, da die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel gezogen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19 mwN). - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98
Zulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19
"Der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung steht nicht entgegen, dass dem Wahlverteidiger nur in der Strafprozessvollmacht die allgemeine Ermächtigung erteilt worden ist, "Rechtsmittel (...) zurückzunehmen', denn er war für die Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt worden (vgl. BGH Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 132/98, NStZ 1998, 531 mwN).
- BayObLG, 21.12.2023 - 202 ObOWi 1264/23
Voraussetzungen für Annahme ausdrücklicher Ermächtigung des Verteidigers zur …
(bb) Allerdings genügt es den Anforderungen des § 302 Abs. 2 StPO, wenn die Vollmacht gerade für die Durchführung des konkreten Rechtsbehelfs erteilt worden war (BGH, Beschluss vom 07.05.2019 - 2 StR 142/19; 31.08.2016 - 2 StR 267/16, jeweils bei juris).