Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.03.2016

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42973
BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15 (https://dejure.org/2015,42973)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2015 - 2 StR 144/15 (https://dejure.org/2015,42973)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15 (https://dejure.org/2015,42973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 13 StGB.
    Untreue (Abgrenzung von Begehung durch Tun und durch Unterlassen: Nichtweiterleiten von fremden Geldern, Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit; natürliche Handlungseinheit bei mehreren Untreuehandlungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 StGB, § 266 Abs 1 Alt 2 StGB
    Strafbare Untreue eines Rechtsanwalts: Veruntreuung von Mandantengeldern; Tatbestandsverwirklichung durch Unterlassen der Weiterleitung oder durch aktives Anfordern von Fremdgeldern

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 13 Abs. 1 StGB, § 13 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Untreue eines mit finanziellen Angelegenheiten betrauten und zum gewinnbringenden Anlegen von Vermögen ermächtigten Rechtsanwalts durch Verbrauch der anvertrauten Geldbeträge mit vorgefasster Absicht für sich selbst

  • rewis.io

    Strafbare Untreue eines Rechtsanwalts: Veruntreuung von Mandantengeldern; Tatbestandsverwirklichung durch Unterlassen der Weiterleitung oder durch aktives Anfordern von Fremdgeldern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Untreue eines mit finanziellen Angelegenheiten betrauten und zum gewinnbringenden Anlegen von Vermögen ermächtigten Rechtsanwalts durch Verbrauch der anvertrauten Geldbeträge mit vorgefasster Absicht für sich selbst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdgelder auf dem Kanzleikonto

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.07.2014 - 2 StR 221/14

    Untreue (hier: Missbrauch eines Anwaltsanderkonto; Vermögensnachteil: fälliger

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15
    Er war dabei weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit in der Lage, die entsprechenden Beträge aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren und verwirklichte damit den Tatbestand der Untreue (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 24. Juli 2014 ? 2 StR 221/14, NStZ 2015, 277; Schmidt, NStZ 2013, 498, 500 f.).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 207/14

    Betrug (Tateinheit: natürliche Handlungseinheit)

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15
    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungsträger jeweils am selben Tag bei der C. eingereicht oder hätte er die beiden Überweisungen am 30. Mai 2012 aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, so läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge - wie festgestellt - auf verschiedene Konten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17; Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; für den mehrfachen Einsatz einer entwendeten Kreditkarte an einem Geldautomaten vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15
    Tritt zur bloßen Entgegennahme des Geldes ein aktives Tun des Rechtsanwalts hinzu, indem er die Gelder beispielsweise anfordert, sie für eigene Zwecke verwendet oder ihren Eingang auf seinen Geschäftskonten leugnet, liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit in aktivem Tun (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, NJW 2015, 1190, 1191).
  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05

    Urkundenfälschung; Betrug; Tateinheit (gemeinsame Beendigung zweier separat

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15
    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungsträger jeweils am selben Tag bei der C. eingereicht oder hätte er die beiden Überweisungen am 30. Mai 2012 aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, so läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge - wie festgestellt - auf verschiedene Konten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17; Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; für den mehrfachen Einsatz einer entwendeten Kreditkarte an einem Geldautomaten vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.).
  • BGH, 25.07.1997 - 3 StR 179/97

    Wegen Untreue verurteilter Rechtsanwalt und ausgesprochenes Berufsverbot

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15
    Zwar kann der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit in einem Unterlassen im Sinne des § 13 StGB liegen, wenn ein Rechtsanwalt den Tatbestand der Untreue allein dadurch verwirklicht, dass er pflichtwidrig seinem Mandanten oder einem Dritten zustehende Gelder nicht weiterleitet, sondern diese Gelder auf seinem Geschäftskonto belässt und der Vorwurf sich in einem bloßen Vorenthalten der Gelder erschöpft (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1997 - 3 StR 179/97, NStZ-RR 1997, 357).
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15
    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungsträger jeweils am selben Tag bei der C. eingereicht oder hätte er die beiden Überweisungen am 30. Mai 2012 aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, so läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge - wie festgestellt - auf verschiedene Konten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17; Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; für den mehrfachen Einsatz einer entwendeten Kreditkarte an einem Geldautomaten vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07

    Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Zäsur)

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15
    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungsträger jeweils am selben Tag bei der C. eingereicht oder hätte er die beiden Überweisungen am 30. Mai 2012 aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, so läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge - wie festgestellt - auf verschiedene Konten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17; Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; für den mehrfachen Einsatz einer entwendeten Kreditkarte an einem Geldautomaten vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungen durch gleichzeitige Abgabe der Überweisungsträger bei der Bank oder in anderer Weise in hinreichend kurzer zeitlicher Abfolge auf Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge auf verschiedene Bankkonten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.; vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, wistra 2008, 182 f.; vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NStZ 2008, 281 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17 und vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15, wistra 2016, 152 f.).
  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22

    Untreue (Untreue eines Rechtsanwalts durch Einzahlung von Fremdgeldern auf sein

    Ein Rechtsanwalt, der sich zur Weiterleitung bestimmte, ihm in diesem Sinne anvertraute Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt, bewirkt jedenfalls dann einen Vermögensschaden zu Lasten seines Mandanten, wenn er mit diesen Buchgeldern eigene Verbindlichkeiten begleicht, es sei denn, er ist uneingeschränkt dazu bereit und jederzeit fähig, diese Fehlbeträge aus eigenen flüssigen Mitteln auszugleichen und entsprechende Beträge an seinen Mandanten auszukehren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 1 StR 10/22 Rn. 6; vom 26. November 2019 - 2 StR 588/18 Rn. 13; vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15 Rn. 11 und vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 17; je mwN).
  • BGH, 03.05.2022 - 1 StR 10/22

    Steuerhinterziehung (Reichweite der Steuererklärung eines Ehepartners bei

    Dabei bleibt die Bewertung der Konkurrenzen von der Begehungsform unberührt; das (bloße) Nichtweiterleiten nach jedem Zahlungseingang führt zur Tatmehrheit, da der Rechtsanwalt verpflichtet ist, für seine Leistungsfähigkeit zu den verschiedenen Zahlungszeitpunkten Sorge zu tragen (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 19 f. und vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 2 StR 588/18 Rn. 13).
  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23

    Rechtsfehlerhaftigkeit der konkurrenzrechtlichen Bewertung sämtlicher vom

    Das ist der Fall, wenn zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (sog. natürliche Handlungseinheit; vgl. nur BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 6 mwN; Senat, Beschluss vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15, juris Rn. 5; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 10 ff.).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2020 - 1 AGH 1/20

    Untreue rechtfertigt Ausschließung eines Rechtsanwalts aus Anwaltschaft

    lm übrigen geht der Senat davon aus, dass die Untreue bereits durch die Kündigung und lnempfangnahme der Gelder (vgl. BGH, 2. Strafsenat, Beschl. v. 26.11.2015 - 2 StR 144/15 Rn. 12 und 2. Orientierungssatz) vollendet war, spätestens mit dem Nichtauszahlen über den Zeitraum von mehr als zwei Jahren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2016 - 2 StR 144/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8854
BGH, 15.03.2016 - 2 StR 144/15 (https://dejure.org/2016,8854)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2016 - 2 StR 144/15 (https://dejure.org/2016,8854)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2016 - 2 StR 144/15 (https://dejure.org/2016,8854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 356a Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge sowie Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge sowie Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    StPO § 356a Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge sowie Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht