Rechtsprechung
BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 51 StGB, § 67 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel; Zwingende Anknüpfung an den Halbstrafenzeitpunkt
- rewis.io
Unterbringungsanordnung neben einer Freiheitsstrafe: Bemessung des Vorwegvollzuges vor Unterbringung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Bemessung des Vorwegvollzugs
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 23.12.2016 - 4440 Js 22142/16
- BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
Papierfundstellen
- StV 2019, 271 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt
Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
Nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist dieser Teil der Gesamtfreiheitsstrafe so zu bemessen, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ-RR 2009, 172). - BGH, 14.02.2012 - 2 StR 501/11
Anrechnung erlittener Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der …
Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
Dies ist nicht angezeigt, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf die nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafe anzurechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 2 StR 501/11). - BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11
Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit); …
Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
Demgegenüber ist die Anknüpfung an den Halbstrafenzeitpunkt zwingend (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, NStZ-RR 2013, 54). - BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13
Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit); …
Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
Da sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von dem Angeklagten seit dem 10. Mai 2016 erlittene Untersuchungshaft zwischenzeitlich erledigt hat, bleibt für eine weitere Anordnung des Vorwegvollzugs kein Raum, so dass die Anordnung entfallen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58 mwN).
- BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18
Dauer des Vorwegvollzuges (keine Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft …
"Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass dieser Teil nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB so zu bemessen ist, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 StR 144/17, Rn. 3).