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   BGH, 23.04.1976 - 2 StR 144/76   

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https://dejure.org/1976,2937
BGH, 23.04.1976 - 2 StR 144/76 (https://dejure.org/1976,2937)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1976 - 2 StR 144/76 (https://dejure.org/1976,2937)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76 (https://dejure.org/1976,2937)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Strafbarkeit wegen beabsichtigter schwerer Körperverletzung und wegen Nichtanzeige eines Verbrechens - Anforderungen an die Anzeigepflichtigkeit von Straftaten

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Zwar hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich ausgeführt, daß nicht nur der Tatbeteiligte, sondern auch derjenige, der "der Beteiligung auch nur verdächtig ist", von § 138 StGB nicht erfaßt wird (so z.B. BGH NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht mit abgedruckt; BGH NStZ 1982, 244; BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar die rechtliche Möglichkeit, daß der Tatgehilfe die Tatbegehung durch ein bloßes "Dabeisein" im Sinne aktiven Tuns bewußt fördert und erleichtert, für den Fall bejaht worden, daß durch sein Zugegensein der Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß gestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt wird (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Unterlassen 3; BGH StV 1982, 517 mit Anmerkung Rudolphi; BGH StV 1982, 516; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76 - und Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 641/81

    Strafbarkeit wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung in

    Im übrigen war die geplante Tat dadurch, daß der Angeklagte die - wenn auch nicht ernst gemeinte - Zusage gegeben hatte, an ihr mitzuwirken, und sogar die dafür vorgesehene Waffe entgegengenommen hatte, für ihn keine "fremde Tat" mehr, so daß auch aus diesem Grunde eine Verurteilung nach § 138 StGB nicht in Betracht kommt (vgl. BGH in JR 1964, 225, 226; BGH, Urteil vom 25. November 1975 - 1 StR 637/75; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76 und Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81

    Annahme eines Tatbeitrags im Rahmen der Beihilfe durch Fortsetzen der Fahrt mit

    Daß die Angeklagte nach den Feststellungen den Taterfolg selbst nicht wollte, ihn nicht billigte, sich von ihm vielmehr sogar ausdrücklich lossagte, steht der Annahme des Gehilfenvorsatzes nicht entgegen (vgl. RGSt 56, 168, 170; BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76 - OLG Karlsruhe GA 1971, 281, 282).
  • BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88

    Vorliegen eines Gehilfenvorsatzes bei Unerwünschtheit der Haupttat -

    Für diesen genügt, daß der Teilnehmer den als möglich erkannten Eintritt des Erfolgs der Haupttat in Kauf nimmt, etwa aus Solidarität mit dem Haupttäter oder zur Vermeidung von Nachteilen, und ihn damit will (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1; StV 1985, 100; Urteil vom 20. Oktober 1981 - 1 StR 404/81; DAR 1981, 226; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76; NJW 1966, 676, 677).
  • BGH, 22.11.1979 - 2 StR 606/78

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Verwahrung gefälschter Geldscheine -

    Angesichts dieses Beweisergebnisses durfte der Angeklagte nicht auf Grund des § 138 StGB verurteilt werden; denn eine der Mitwirkung an einer der dort genannten Straftaten verdächtige Person trifft keine Anzeigepflicht (BGH NJV 1964, 731, 732; BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76 -).
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