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   BGH, 16.06.2020 - 2 StR 148/20   

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BGH, 16.06.2020 - 2 StR 148/20 (https://dejure.org/2020,20230)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2020 - 2 StR 148/20 (https://dejure.org/2020,20230)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 2 StR 148/20 (https://dejure.org/2020,20230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 2 Abs. 3 WaffG, § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 StPO, § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Einziehung von Marihuana bei Einstellung des Verfahrens wegen Besitzes der in der Wohnung sichergestellten Betäubungsmittel vor Anklageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Einziehung von Marihuana bei Einstellung des Verfahrens wegen Besitzes der in der Wohnung sichergestellten Betäubungsmittel vor Anklageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Einziehung ohne Anklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18

    Einziehung von Betäubungsmitteln (von der Anklage umfasste Anknüpfungstat)

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 2 StR 148/20
    Da Voraussetzung für eine Einziehung nach § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB aber ist, dass die konkret einzuziehenden Betäubungsmittel Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat sind, kommt vorliegend eine Einziehung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423).
  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 2 StR 148/20
    Da Voraussetzung für eine Einziehung nach § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB aber ist, dass die konkret einzuziehenden Betäubungsmittel Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat sind, kommt vorliegend eine Einziehung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423).
  • BGH, 27.10.2021 - 4 StR 351/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Einschlägigkeit der erweiterten

    Die einzuziehenden Tatobjekte müssen Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat nach dem BtMG sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - 2 StR 148/20 Rn. 3 und vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 Rn. 6).
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