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   BGH, 25.06.2004 - 2 StR 153/04   

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https://dejure.org/2004,14209
BGH, 25.06.2004 - 2 StR 153/04 (https://dejure.org/2004,14209)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2004 - 2 StR 153/04 (https://dejure.org/2004,14209)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2004 - 2 StR 153/04 (https://dejure.org/2004,14209)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    Der Umstand, dass das Landgericht die Bildung der Gesamtstrafe aus der von ihm im zweiten Rechtsgang neu festgesetzten Einzelstrafe und den bereits rechtskräftigen Einzelstrafen aus dem nur teilweise aufgehobenen ersten Urteil rechtsfehlerhaft auf § 55 StGB gestützt und § 54 StGB nicht unmittelbar angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2004 - 2 StR 153/04; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 55 Rn. 5), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 23.11.2006 - 3 StR 366/06

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Unausweichlichkeit)

    Eine zusätzliche "Einbeziehung" dieses bereits damals rechtskräftig gewordenen Teils nach § 55 StGB bzw. § 31 JGG war dagegen nicht veranlasst, da es sich insgesamt um ein einheitliches Verfahren handelt (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juni 2004 - 2 StR 153/04; zit. bei Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 55 Rdn. 3).
  • BGH, 09.05.2017 - 5 StR 63/17

    Rüge vorschriftswidriger Besetzung; Bildung einer Gesamtstrafe

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts, das ausdrücklich eine "nachträgliche Gesamtstrafe' unter Einbeziehung der rechtskräftig verhängten Einzelstrafen gebildet und in den angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 Satz 1 StPO) § 55 StGB als Rechtsgrundlage hierfür angeführt hat, handelt es sich um die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB, da - auch nach Teilrechtskraft des ersten Urteils in dieser Sache - ein einheitliches Verfahren gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 213/14, NJW 2015, 500, 502; Beschluss vom 25. Juni 2004 - 2 StR 153/04).
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