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   BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09   

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https://dejure.org/2010,3241
BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09 (https://dejure.org/2010,3241)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2010 - 2 StR 153/09 (https://dejure.org/2010,3241)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2010 - 2 StR 153/09 (https://dejure.org/2010,3241)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 54d Nr. 1 BeurkG; § 266 StGB
    Untreue durch Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar (Kenntnis von einem geplanten Betrug; Pflichtwidrigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und subjektive Einschränkung)

  • lexetius.com

    BeurkG § 54 d Nr. 1; StGB § 266

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54d Nr 1 BeurkG, § 266 StGB, § 14 Abs 2 BNotO
    Untreue des Notars: Auszahlung hinterlegter Gelder trotz vor der Beurkundung erlangter Kenntnis von Betrugsplan der Kaufvertragsparteien

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 54d Nr. 1; StGB § 266
    Disziplinar- und strafrechtliche Relevanz der Auszahlung hinterlegter Gelder trotz Kenntnis von zum Nachteil der finanzierenden Bank geplanten Betrugs

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar bei Kenntnis noch vor Beurkundung von einem von den Kaufvertragsparteien zum Nachteil des finanzierenden Geldinstituts geplanten Betrug

  • rewis.io

    Untreue des Notars: Auszahlung hinterlegter Gelder trotz vor der Beurkundung erlangter Kenntnis von Betrugsplan der Kaufvertragsparteien

  • rewis.io

    Untreue des Notars: Auszahlung hinterlegter Gelder trotz vor der Beurkundung erlangter Kenntnis von Betrugsplan der Kaufvertragsparteien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 54d Nr. 1; StGB § 266
    Rechtmäßigkeit der Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar bei Kenntnis noch vor Beurkundung von einem von den Kaufvertragsparteien zum Nachteil des finanzierenden Geldinstituts geplanten Betrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Untreue schon durch Umbuchungen vom Notaranderkonto auf Geschäftskonto bei geplanter nachfolgender Auszahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1764
  • NStZ-RR 2013, 194
  • NJ 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Auf die in mehreren Entscheidungen jeweils nichttragend geäußerte abweichende Rechtsauffassung des 1. Strafsenats, wonach der bedingte Vorsatz nicht auch die Billigung eines eventuellen Endschadens umfassen müsse (BGHSt 53, 199, 204 Rn. 17; so auch schon NJW 2008, 2451, 2452; offen gelassen durch den 3. Strafsenat Urt. v. 13. August 2009 - 3 StR 576/08 - Rn. 25), kommt es damit hier nicht an.
  • BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06

    Untreue (Vermögensgefährdung durch unzureichende Kreditsicherung); voluntatives

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Die Rechtsprechung des Senats zum voluntativen Vorsatzelement in Fällen schadensgleicher Vermögensgefährdung (BGH BGHSt 51, 100, 118 ff.; NStZ 2007, 704, 705) hat das Landgericht dem angefochtenen Urteil in rechtsfehlerfreier Weise zu Grunde gelegt.
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Auf die in mehreren Entscheidungen jeweils nichttragend geäußerte abweichende Rechtsauffassung des 1. Strafsenats, wonach der bedingte Vorsatz nicht auch die Billigung eines eventuellen Endschadens umfassen müsse (BGHSt 53, 199, 204 Rn. 17; so auch schon NJW 2008, 2451, 2452; offen gelassen durch den 3. Strafsenat Urt. v. 13. August 2009 - 3 StR 576/08 - Rn. 25), kommt es damit hier nicht an.
  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Auf die in mehreren Entscheidungen jeweils nichttragend geäußerte abweichende Rechtsauffassung des 1. Strafsenats, wonach der bedingte Vorsatz nicht auch die Billigung eines eventuellen Endschadens umfassen müsse (BGHSt 53, 199, 204 Rn. 17; so auch schon NJW 2008, 2451, 2452; offen gelassen durch den 3. Strafsenat Urt. v. 13. August 2009 - 3 StR 576/08 - Rn. 25), kommt es damit hier nicht an.
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 13/08

    Pflichten des Notars bei Abwicklung eines unerlaubten Treuhandgeschäfts

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Das Verbot trifft vielmehr auch den Notar, der bereits bei der der Verwahrung zu Grunde liegenden Beurkundung davon Kenntnis hatte, dass die Beteiligten einen Betrug zum Nachteil des künftigen Hinterlegers planen, und der deshalb nach § 14 Abs. 2 BNotO seine Amtstätigkeit insgesamt hätte versagen müssen (BGH - NotS - NJW-RR 2009, 488, 489).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Vielmehr führt die Vermischung treuhänderisch verwahrter fremder mit eigenen Geldern nur dann nicht zu einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB, wenn der die Treuepflicht Verletzende uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (st. Rechtspr.; vgl. nur RGSt 73, 283, 285 f.; BGHSt 15, 342, 344 f.; BGH BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 56), was hier angesichts der Feststellungen zur finanziellen Lage des Angeklagten für alle von ihm veranlassten Umbuchungen ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Vielmehr führt die Vermischung treuhänderisch verwahrter fremder mit eigenen Geldern nur dann nicht zu einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB, wenn der die Treuepflicht Verletzende uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (st. Rechtspr.; vgl. nur RGSt 73, 283, 285 f.; BGHSt 15, 342, 344 f.; BGH BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 56), was hier angesichts der Feststellungen zur finanziellen Lage des Angeklagten für alle von ihm veranlassten Umbuchungen ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Die Rechtsprechung des Senats zum voluntativen Vorsatzelement in Fällen schadensgleicher Vermögensgefährdung (BGH BGHSt 51, 100, 118 ff.; NStZ 2007, 704, 705) hat das Landgericht dem angefochtenen Urteil in rechtsfehlerfreier Weise zu Grunde gelegt.
  • RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39

    Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
    Vielmehr führt die Vermischung treuhänderisch verwahrter fremder mit eigenen Geldern nur dann nicht zu einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB, wenn der die Treuepflicht Verletzende uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (st. Rechtspr.; vgl. nur RGSt 73, 283, 285 f.; BGHSt 15, 342, 344 f.; BGH BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 56), was hier angesichts der Feststellungen zur finanziellen Lage des Angeklagten für alle von ihm veranlassten Umbuchungen ausgeschlossen werden kann.
  • KG, 12.04.2013 - 6 U 132/11

    Notarhaftung: Amtspflichtverletzung durch Auszahlung einer hinterlegten Summe im

    Diese Pflichten treffen einen Notar erst recht, wenn er die Verwahrungsanweisung in Kenntnis des unerlaubten Zwecks angenommen hat (BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 13/08, DNotZ 2009, 290 Rz. 8 zitiert nach Juris; Beschluss vom 7.4.2010 - 2 StR 153/09, NJW 2010, 1764 Rz. 16).

    Ein derartiges betrügerisches Vorgehen gegenüber finanzierenden Banken, an dem sich ein Notar nicht beteiligen darf, ist in der notarrechtlichen Literatur und Rechtsprechung im Jahre 2007 schon seit vielen Jahren unter anderem unter dem Stichwort des Kickback-Geschäftes bekannt gewesen und demzufolge nicht derart außergewöhnlich, dass der Beklagte trotz der massiven Anzeichen keinen konkreten Verdacht in diese Richtung hätte hegen und diesem nicht hätte nachgehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.1977 - VI ZR 176/76, DNotZ 1978, 373 ; Urteil vom 14.7.2000 - 3 StR 454/99, DNotZ 2001, 566; Beschluss vom 17.8.2005 - 2 StR 6/05, DNotZ 2006, 182; Beschluss vom 14.12.2009 - NotSt (B) 2/09, DNotZ 2010, 116, Rz. 17; Beschluss vom 7.4.2010 - 2 StR 153/09, a.a.O. mit Anmerkung Küpper in jurisPR-StrafR 11/2010 Anm 3, zum Tatkomplex 2, Fall 22) .

    Dies gilt erst recht dann, wenn der Darlehensnehmer mangels Kreditwürdigkeit überhaupt keinen Kredit erhalten würde (vgl. BGH NJW 2010, 1764 f., Rz. 5; BGH DNotZ 2006, 182 f., Rz. 8, 9).

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten restriktiven Auslegung des § 266 StGB spricht aus Sicht des Senats mehr für die Auffassung, die verlangt, dass der Täter sich auch mit der Realisierung des Vermögensnachteils zumindest abfindet (vgl. BGHSt 51, 100; 52, 182; NStZ 2007, 704; 2013, 715; NJW 2010, 1764).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2015 - 4 U 248/06

    Haftung des Notars wegen pflichtwidriger Freigabe der Darlehensvaluta zur

    Denn die Pflicht, dem Unrecht zu wehren, geht dem Schutz des Notargeheimnisses vor (vgl. BGH vom 22.11.1977, Az. VI ZR 176/76 Rz. 17 f., vom 07.04.2010, Az. 2 StR 153/09 Rz. 16 - juris).
  • OLG Köln, 22.01.2013 - 9 U 141/12

    Umfang der Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers eines Notars bei

    Auch aus dem Strafurteil des Landgerichts Limburg vom 12.11.2008 - 3 Js 11650/04 - 1Kls - BGH 2 StR 153/09 (BB 1, BB 2; NJW 2010, 156) lassen sich systematische Amtspflichtverletzungen und Verstöße gegen Elementarpflichten entnehmen (vgl. BGH NJW 2010, 560).
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