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   BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12   

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https://dejure.org/2012,27792
BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12 (https://dejure.org/2012,27792)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2012 - 2 StR 154/12 (https://dejure.org/2012,27792)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 2 StR 154/12 (https://dejure.org/2012,27792)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 298 Abs. 1 StGB; § 1 GWB; § 25 Abs. 2 StGB
    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (vertikale Absprachen; [Mit-]Täterschaft von Nichtkartellmitgliedern)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 298 Abs 1 StGB, § 1 GWB vom 15.07.2005
    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen: Strafbarkeit vertikaler Absprachen

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen: Strafbarkeit vertikaler Absprachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; StGB § 298 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Auch ein Nicht-Kartellmitglied kann Täter des § 298 Abs. 1 StGB sein - Da § 1 GWB auch die vertikale Absprache untersagt, müssen auch Nicht-Kartellmitglieder aus § 298 Abs. 1 StGB als Täter bestraft werden können

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweitung strafrechtlicher Risiken im Vergabeverfahren (RA'in Dr. Sibylle von Coelln; ZIS 2012, 623)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3318
  • NStZ 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12
    Rechtswidrig ist eine Absprache, wenn sie gegen das GWB verstößt ( BGHSt 49, 201, 205).

    Erfasst waren demnach nur horizontale Absprachen zwischen Unternehmern, nicht aber vertikale Absprachen zwischen einem Anbieter und dem Veranstalter ( BGHSt 49, 201, 204 ff.; bestätigend Senat NStZ 2006, 687).

    Ob nur Kartellmitglieder Täter des § 298 StGB sein können, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen ( BGHSt 49, 201, 208).

  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06

    Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit;

    Auszug aus BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12
    Erfasst waren demnach nur horizontale Absprachen zwischen Unternehmern, nicht aber vertikale Absprachen zwischen einem Anbieter und dem Veranstalter ( BGHSt 49, 201, 204 ff.; bestätigend Senat NStZ 2006, 687).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Daneben erfüllt auch die vertikale Absprache zwischen den jeweiligen Angeklagten D. und E. einerseits und dem Angeklagten N. als auf Veranstalterseite Handelnden andererseits ebenfalls die Anforderungen an § 298 Abs. 1 StGB (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 2 StR 154/12, NJW 2012, 3318 mwN zur Rechtslage nach Novellierung des § 1 GWB zum 1. Juli 2005).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    c) Die Angeklagten trafen nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen auch jeweils mit ihren Gesprächspartnern kartellrechtswidrige (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 2 StR 154/12, NJW 2012, 3318) Absprachen, die darauf abzielten, den jeweiligen Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen.
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14

    Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?

    a)Nach dem bestrittenen Vortrag der Klägerinnen soll der Beklagte im Herbst 2001 an kartellrechtswidrigen Absprachen mit dem Schienenhersteller U. mitgewirkt haben, ein Verhalten, das den Straftatbestand des Submissionsbetruges nach § 298 StGB erfüllen würde, der auch sogenannte vertikale Absprachen zwischen Teilnehmern unterschiedlicher Wirtschaftsstufen erfasst (BGH vom 25.07.2012 - 2 StR 154/12).
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