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   BGH, 15.06.1988 - 2 StR 157/88   

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https://dejure.org/1988,5627
BGH, 15.06.1988 - 2 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,5627)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1988 - 2 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,5627)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 2 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,5627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladewaffe - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Voraussetzungen für das Vorliegen eines versuchten Totschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 15.06.1988 - 2 StR 157/88
    Zutreffend hat die Strafkammer für die Beurteilung, ob der Totschlagsversuch beendet oder unbeendet war, die Vorstellung des Angeklagten nach der Ausführungshandlung als maßgebend erachtet (BGHSt 31, 170).
  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Auszug aus BGH, 15.06.1988 - 2 StR 157/88
    Damit steht dem Beschwerdeführer die Besetzungsrüge offen (§ 338 Nr. 1 Buchst. c StPO; vgl. außerdem BGH StV 1987, 514 f).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Zu diesem Zeitpunkt waren der ursprüngliche Tötungsversuch abgeschlossen und, sofern die Angeklagte die weitere Tatausführung aufgegeben hatte, als sie die Flucht ihres Vaters aus der Wohnung zuließ, der darin liegende Rücktritt bereits vollzogen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11

    Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des

    Ein fehlender enger zeitlicher Zusammenhang mit einer Tötungshandlung ist von der Rechtsprechung demgegenüber erst bei einer deutlich länger andauernden Zäsur von 15 (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146) bzw. zehn Minuten (BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - 2 StR 157/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15) angenommen worden.
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur)

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Korrektur der Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser erfolgt (BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - 2 StR 157/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15; Urteil vom 18. August 1998 - 5 StR 189/98, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 590/07, StraFo 2008, 212; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146; vgl. Lilie/Albrecht in LK, StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 179, 181).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 384/09

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts

    Angesichts des zeitlichen Ablaufs, der wiederholten räumlichen Verlagerung sowie der Handlungsfähigkeit des Opfers liegt es aufgrund der bisherigen Feststellungen nahe, dass der ursprüngliche Tötungsversuch abgeschlossen und der Rücktritt durch bloßes Nichtweiterhandeln bereits vollzogen war, als die Angeklagte die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs erkannte (vgl. für den Fall einer zehnminütigen Zäsur BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15).
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