Rechtsprechung
BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Heimtückemord (Voraussetzungen: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB, § 261 StPO
Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines ahnungslosen Opfers bei einem überraschendem Messerangriff - Jurion
Heimtückische Tatbegehung durch Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
Heimtückische Tatbegehung durch Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Heimtücke
- Jurion (Kurzinformation)
Heimtückische Tatbegehung durch Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Heimtücke
Verfahrensgang
- LG Fulda, 19.12.2013 - 12 Js 11801/13
- BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 214
- NStZ-RR 2015, 12
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang; …
Für ein Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214 f.). - BGH, 14.06.2017 - 2 StR 10/17
Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit …
Wesentlich ist, dass der Täter sein keinen Angriff erwartendes, mithin argloses Opfer überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren, wobei für die Beurteilung die Lage der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (Senat, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214, 215).In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des Heimtückemordes nicht nur voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (Senat, Urteil vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214, 215;… MüKo/Schneider 2. Aufl. 2012 Rn. 180).
- BGH, 16.12.2014 - 1 StR 496/14
Mord (Heimtücke: Wehrlosigkeit trotz eigener Bewaffnung)
Zwar liegt hier mit den Schüssen auf POMin K. ein offen feindseliger Angriff des Angeklagten und seines Bruders vor, doch konnte POMin K. diesen erst erkennen, als ihr bereits keine Möglichkeit der Abwehr mehr verblieb (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14; Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11).