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   BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95   

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https://dejure.org/1995,3208
BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95 (https://dejure.org/1995,3208)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1995 - 2 StR 160/95 (https://dejure.org/1995,3208)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 2 StR 160/95 (https://dejure.org/1995,3208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte Schuldfähigkeit - Persönliche Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues

    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95
    Vielmehr hätte das Landgericht insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95
    Vielmehr hätte das Landgericht insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Danach sind die Feststellungen zur erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit ausschließlich dem Rechtsfolgenausspruch zugehörig (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, StV 2017, 520; vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00, BGHR StPO § 353 II Teilrechtskraft 18 und vom 10. Mai 1995 - 2 StR 160/95, BGHR StPO § 353 II Teilrechtskraft 16; kritisch hierzu Ernemann in Festschrift für Meyer-Goßner, S. 619, 622).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 16.07.2008 - 2 StR 250/08

    Teilweise Aufhebung und Zurückverweisung (Umfang der Teilrechtskraft)

    Zu den persönlichen Verhältnissen und dem Werdegang des Angeklagten sowie zu den Voraussetzungen und der Anwendbarkeit des § 21 StGB hätte das Landgericht daher ohne Bindung an das aufgehobene Urteil in prozessordnungsgemäßer Weise eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 16).
  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang;

    Deshalb hätte das Landgericht hierzu umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

    Das Landgericht hätte vielmehr zu dem nicht zum Tatgeschehen gehörenden Nachtatverhalten (vgl. UA 47, 2. Absatz des ersten Urteils ab ... "versuchte, wieder Kontakt zu der Zeugin Elena H. herzustellen ..."), das der Angeklagte gerade nicht entsprechend der Feststellungen im ersten Urteil eingeräumt hat (UA 24 und 33), Beweis erheben und eigene Feststellungen treffen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 467/03

    Aufhebung des Strafausspruches wegen unzulässiger Bezugnahme auf aufgehobene

    Vielmehr hätte das Landgericht insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97

    Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen

    Eine Bezugnahme auf sie ist daher nicht zulässig (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 16; Senat, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 266/81 - BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 540/10

    Unzulässige Zugrundelegung aufgehobener Feststellungen; Inbegriff der

    Diese Vorgehensweise lässt schon befürchten, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen unzulässigerweise dem neuen Urteil zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschluss vom 10. Mai 1995 - 2 StR 160/95, BGHR StPO § 353 II Teilrechtskraft 16).
  • BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97

    Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher

    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16; BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 29.02.1996 - 4 StR 38/96

    Verfahrensfehler wegen mangelnder eigener Bewertung - Verstoß gegen das

    "Das angefochtene Urteil kann schon deshalb nicht bestehenbleiben, weil sich das Landgericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH MDR 1977, 510 Nr. 90; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1995 - 2 StR 160/95) auf den Standpunkt gestellt hat, die im Urteil vom 2. November 1994 zur uneingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten getroffenen Feststellungen seien in Rechtskraft erwachsen, so daß es 'eigener Feststellungen der Kammer zu der Frage der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten' nicht bedürfe (UA S. 6 ff).
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