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BGH, 09.07.2015 - 2 StR 170/15 |
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 17 Abs. 2 JGG
Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 45 JGG, § 47 JGG
Verhängung von Jugendstrafe: Annahme schädlicher Neigungen bei nur geringfügigen Straftaten in der Vergangenheit; Gefahr künftiger Straftaten - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 JGG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 17 Abs. 2
Anforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 JGG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schädliche Neigungen
Verfahrensgang
- LG Gera, 12.02.2015 - 770 Js 34067/13
- BGH, 09.07.2015 - 2 StR 170/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 323
- StV 2016, 698
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19 Voraussetzung für die Annahme schädlicher Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschl. V. 09.07.2015, 2 StR 170/15, BeckRS 2015, 13667, Rz. 6 m.w.N.).