Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4908
BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11 (https://dejure.org/2011,4908)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - 2 StR 172/11 (https://dejure.org/2011,4908)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 (https://dejure.org/2011,4908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB
    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff; Beurteilungsspielraum; Bewertungsspielraum; schwere andere seelische Abartigkeit; Indiz des Leistungsvermögens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerachtlassung von Ausführungen des Gerichts zur Möglichkeit der Abstandnahme zu der jeweils konkreten Tatausführung i.R.e. Ablehnung einer erheblichen schweren seelischen Abartigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21
    Außerachtlassung von Ausführungen des Gerichts zur Möglichkeit der Abstandnahme zu der jeweils konkreten Tatausführung i.R.e. Ablehnung einer erheblichen schweren seelischen Abartigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuerwehrmann als Brandstifter - Ist ein krankhafter Pyromane nur vermindert schuldfähig?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91

    Schuldfähigkeit - Verminderung - Seelische Störung - Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
    Hierbei muss besonders geprüft werden, ob sich eine festgestellte schwere seelische Abartigkeit auf die konkret abzuurteilende Tat erheblich schuldmindernd ausgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 97, 485 f.; 96, 380, StV 91, 511; weitere Nachweise bei Fischer StGB, 58. Aufl. § 21 Rn. 8).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
    a) Bei der Frage, ob sich ein medizinisch-psychiatrischer Befund in der Tatsituation "erheblich" auf das Steuerungsvermögen im Sinne des § 21 StGB ausgewirkt hat, handelt es sich um einen Rechtsbegriff, über dessen Voraussetzungen nach ständiger Rechtsprechung das Gericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an die Ausführungen des Sachverständigen zu entscheiden hat ( BGHSt 49, 45, 53; NJW 06, 386 f.; NStZ-RR 10, 73 f.; weitere Nachweise bei Fischer StGB, 58. Aufl. 2011, § 21 Rn. 7).
  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
    Dabei handelt es sich um Faktoren, die unter Berücksichtigung des festgestellten Tatablaufes sowie der Angaben des Angeklagten zu den Taten und zu seiner Motivation gewichtige objektive Anhaltspunkte für die Beurteilung der Erheblichkeit einer etwaigen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit darstellen, auch wenn ungestörtes Leistungsverhalten allein kein ausreichender Beweis für ein intaktes Hemmungsvermögen darstellt (vgl. nur BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 14).
  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
    a) Bei der Frage, ob sich ein medizinisch-psychiatrischer Befund in der Tatsituation "erheblich" auf das Steuerungsvermögen im Sinne des § 21 StGB ausgewirkt hat, handelt es sich um einen Rechtsbegriff, über dessen Voraussetzungen nach ständiger Rechtsprechung das Gericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an die Ausführungen des Sachverständigen zu entscheiden hat ( BGHSt 49, 45, 53; NJW 06, 386 f.; NStZ-RR 10, 73 f.; weitere Nachweise bei Fischer StGB, 58. Aufl. 2011, § 21 Rn. 7).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
    Hierbei muss besonders geprüft werden, ob sich eine festgestellte schwere seelische Abartigkeit auf die konkret abzuurteilende Tat erheblich schuldmindernd ausgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 97, 485 f.; 96, 380, StV 91, 511; weitere Nachweise bei Fischer StGB, 58. Aufl. § 21 Rn. 8).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
    Dabei ist dem Tatrichter grundsätzlich ein weiter Beurteilungsund Wertungsspielraum eingeräumt (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
    Hierbei muss besonders geprüft werden, ob sich eine festgestellte schwere seelische Abartigkeit auf die konkret abzuurteilende Tat erheblich schuldmindernd ausgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 97, 485 f.; 96, 380, StV 91, 511; weitere Nachweise bei Fischer StGB, 58. Aufl. § 21 Rn. 8).
  • BGH, 28.10.2009 - 2 StR 383/09

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (Erheblichkeit als Rechtsfrage; andere

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11
    a) Bei der Frage, ob sich ein medizinisch-psychiatrischer Befund in der Tatsituation "erheblich" auf das Steuerungsvermögen im Sinne des § 21 StGB ausgewirkt hat, handelt es sich um einen Rechtsbegriff, über dessen Voraussetzungen nach ständiger Rechtsprechung das Gericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an die Ausführungen des Sachverständigen zu entscheiden hat ( BGHSt 49, 45, 53; NJW 06, 386 f.; NStZ-RR 10, 73 f.; weitere Nachweise bei Fischer StGB, 58. Aufl. 2011, § 21 Rn. 7).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Zu beurteilen ist, ob der Täter defektbedingt motivatorischen und situativen Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte als ein Durchschnittsbürger (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53 Rn. 25; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 Rn. 4; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221 Rn. 15 ff. mwN).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist darauf einzugehen, ob der Täter motivatorischen und situativen Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte als ein Durchschnittsbürger (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 - juris Rn. 4).

    Es geht um die Störung und deren innere Beziehung zur Tat (BGH, Urteil vom 17. April 2012 a.a.O. Rn. 24), sodass geprüft werden muss, ob sich das nach § 20 StGB festgestellte Merkmal auf die abzuurteilende Tat auch tatsächlich ausgewirkt hat (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 a.a.O.).

  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Denn bei der Bejahung eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB und bei der Annahme verminderter Schuldfähigkeit - insbesondere der auch normativ geprägten Beurteilung der Erheblichkeit der Verminderung von Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221, 223 Rn. 15 ff.; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 Rn. 4) - handelt es sich um Rechtsfragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2014 - 3d A 1614/11

    Entfernung eines Justizbeamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Entwendung

    Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 -, juris Rn. 30 ff.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 -, juris Rn. 4 m.w.N.
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    a) Ob die Steuerungsfähigkeit wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei Begehung der Tat erhalten geblieben, erheblich vermindert (§ 21 StGB) oder sogar aufgehoben war (§ 20 StGB), ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11, BeckRS 2012, 1000; Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

    vgl. zu diesen Maßstäben etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 -, juris Rn. 30 ff.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 -, juris Rn. 4 m.w.N.
  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14

    Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der

    Deren Auswirkungen auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit sind stets bezogen auf die konkrete Tat zu beurteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 2. August 2011, NStZ 2012, 44, und Urt. v. 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

    Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 -, juris Rn. 30 ff.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 -, juris Rn. 4 m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht