Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.05.2008

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   BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08   

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BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,3479)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2008 - 2 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,3479)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,3479)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73a Satz 1 StGB; § 30 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld; Erlangen)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO; § 264 Abs. 1 StPO; § 73 StGB; § 73a StGB
    Teilweiser Freispruch (Erschöpfung der Anklage); Verfall (Erlangen; faktische Verfügungsgewalt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des unmittelbaren Erlangens eines Vermögensvorteiles aus einem Betäubungsmittelgeschäft; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73a Satz 1; ; StGB § 73c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 § 73 a
    Definition von "Erlangen"

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 § 73 a
    Definition von "Erlangen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 287
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Aus den bisher getroffenen Feststellungen ergibt sich auch nicht, dass die Forderung aus dem Drogengeschäft werthaltig gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2003, 198, 199).

    Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 2007, 121; Beschl. vom 6. Februar 2008 - 2 StR 442/07; Fischer StGB 55. Aufl. § 73 Rdn. 16).

  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 2007, 121; Beschl. vom 6. Februar 2008 - 2 StR 442/07; Fischer StGB 55. Aufl. § 73 Rdn. 16).

    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Bei dieser Sachlage hätte es den Angeklagten hinsichtlich des weitergehenden Tatvorwurfs freisprechen müssen, da ansonsten der Eröffnungsbeschluss nicht erschöpft ist (vgl. BGHSt 44, 196, 202; BGH NJW 1992, 989; 991; bei Kusch NStZ 1993, 29 (Nr. 16); Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 StR 181/07; Meyer Goßner StPO 50. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 181/07

    Exhibitionistische Handlung (unbeobachtetes Entblößen); Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Bei dieser Sachlage hätte es den Angeklagten hinsichtlich des weitergehenden Tatvorwurfs freisprechen müssen, da ansonsten der Eröffnungsbeschluss nicht erschöpft ist (vgl. BGHSt 44, 196, 202; BGH NJW 1992, 989; 991; bei Kusch NStZ 1993, 29 (Nr. 16); Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 StR 181/07; Meyer Goßner StPO 50. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Bei mehreren Tätern und/oder Teilnehmern genügt insofern, dass sie zumindest eine faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über den Vermögensgegenstand erlangt haben (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566; vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, StraFo 2010, 257).
  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08

    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde

    Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes - schon dann "etwas", wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt (BGHSt 51, 65, 68; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Es hätte deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Bewertung den Angeklagten teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 260 Rn. 13).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Das Merkmal des Erlangens bestimmt sich dabei ohne Rücksicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit allein nach der tatsächlichen Verfügungsgewalt (BGH, Urt. v. 04.02.2009 - 2 StR 504/08; BGH Beschl. v. 30.5.2008 - 2 StR 174/08).
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 438/17

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung einer

    Insofern kam der dem Urteil nunmehr zugrundegelegten geänderten konkurrenzrechtlichen Bewertung der vom Angeklagten begangenen Körperverletzungen, nach der bei einem Tatnachweis das Nötigungsdelikt in Tateinheit mit der späteren Körperverletzung gestanden hätte, keine Bedeutung zu (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287, und vom 30. Mai 2017 - 5 StR 135/17 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 13).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 68/17

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs bei nicht ausgeschöpfter Anklage

    Soweit eine Verurteilung die Anklage nicht ausschöpft, muss Teilfreispruch erfolgen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 5 StR 448/05 -, BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 -, NStZ-RR 2008, 287; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 260 Rdnr. 13 m. w. N.; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 260 Rdnrn. 36, 55, jeweils m. w. N.).

    Ein Fall, in dem es eines Teilfreispruchs nicht bedurfte, weil das Gericht mehrere tatmehrheitlich angeklagte Taten als erwiesen ansah, aber lediglich (in dubio pro reo) tateinheitlich aburteilte, liegt hier nicht vor (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 StR 67/07 -, BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 -, und vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 362/99 - BGH, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 -).

  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10

    Voraussetzungen des Auffangrechtserwerbs (mangelnde Darlegung im Urteil;

    Dies hätte bei mittäterschaftlicher Begehung vorausgesetzt, dass der Angeklagte den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn hatte (BGHSt 52, 227, 256; Senat NStZ-RR 2008, 287).
  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11

    Tenorierung: nachzuholender Teilfreispruch bei Anklage in Tatmehrheit

    Ein Angeklagter, der nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die er der Anklage zufolge in Tatmehrheit begangen haben soll, ist insoweit freizusprechen, um Anklage und Eröffnungsbeschluss auszuschöpfen; dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders beurteilt und von Tateinheit ausgeht (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 258/19

    Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss unabhängig von

    Das Landgericht hätte den Angeklagten indes, um Anklage und Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Beurteilung teilweise freisprechen müssen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338 jeweils mwN).
  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 559/11

    Teilfreispruch im Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs

    Bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat wäre zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 277/19

    Teilfreispruch wegen Nichterweisbarkeit der 130 weiteren tatmehrheitlich

  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 64/10

    Unbegründete Revision; Teilfreispruch; Erschöpfung der Anklage

  • BGH, 27.01.2015 - 4 StR 369/14

    Nachholung eines Teilfreispruchs bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich

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BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,46317)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Aus den bisher getroffenen Feststellungen ergibt sich auch nicht, dass die Forderung aus dem Drogengeschäft werthaltig gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2003, 198, 199).

    Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 2007, 121; Beschl. vom 6. Februar 2008 - 2 StR 442/07; Fischer StGB 55. Aufl. § 73 Rdn. 16).

  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 2007, 121; Beschl. vom 6. Februar 2008 - 2 StR 442/07; Fischer StGB 55. Aufl. § 73 Rdn. 16).

    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Bei dieser Sachlage hätte es den Angeklagten hinsichtlich des weitergehenden Tatvorwurfs freisprechen müssen, da ansonsten der Eröffnungsbeschluss nicht erschöpft ist (vgl. BGHSt 44, 196, 202; BGH NJW 1992, 989; 991; bei Kusch NStZ 1993, 29 [Nr. 16]; Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 StR 181/07; Meyer- Goßner StPO 50. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 181/07

    Exhibitionistische Handlung (unbeobachtetes Entblößen); Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Bei dieser Sachlage hätte es den Angeklagten hinsichtlich des weitergehenden Tatvorwurfs freisprechen müssen, da ansonsten der Eröffnungsbeschluss nicht erschöpft ist (vgl. BGHSt 44, 196, 202; BGH NJW 1992, 989; 991; bei Kusch NStZ 1993, 29 [Nr. 16]; Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 StR 181/07; Meyer- Goßner StPO 50. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

    Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).
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