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   BGH, 13.06.2017 - 2 StR 174/17   

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https://dejure.org/2017,25695
BGH, 13.06.2017 - 2 StR 174/17 (https://dejure.org/2017,25695)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2017 - 2 StR 174/17 (https://dejure.org/2017,25695)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17 (https://dejure.org/2017,25695)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen an Prognoseentscheidung: konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung, Darstellung in den Urteilsgründen, gegenläufige Indizien)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortbestehender psychischer Defekt ohne Begehung erheblicher Straftaten über Jahre hinweg

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Begründen der Prognose der Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit aufgrund einer Psychose

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortbestehender psychischer Defekt ohne Begehung erheblicher Straftaten über Jahre hinweg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründen der Prognose der Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit aufgrund einer Psychose

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 63 S. 1
    Begründen der Prognose der Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit aufgrund einer Psychose

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortbestehender psychischer Defekt ohne Begehung erheblicher Straftaten über Jahre hinweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 253 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Sie hat dabei seine konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Angeklagten und seine Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren in die Gesamtbetrachtung eingestellt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16; NStZ-RR 2017, 76, 77).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt zudem nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB nF begehen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17, Rn. 11; vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17, NStZ-RR 2017, 239), wobei die erforderliche Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 4 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 169 f.; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

    Dabei ist die erforderliche Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 3; Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17 Rn. 6; Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17 Rn. 11; Beschluss vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17, NStZ-RR 2017, 239; jew. mwN).
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