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   BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83   

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https://dejure.org/1983,2088
BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83 (https://dejure.org/1983,2088)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1983 - 2 StR 175/83 (https://dejure.org/1983,2088)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1983 - 2 StR 175/83 (https://dejure.org/1983,2088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch des Berufs - Innerer Zusammenhang - Berufsausübung - Strafbare Handlung - Zulässigkeit der Anordnung eines Berufsverbotes gegenüber einem Arzt bei Betrugshandlungen unter Ausnutzung des zwischen Arzt und Patienten bestehenden Vertrauensverhältnisses - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 70 Abs. 1 S. 1
    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2099
  • StV 1983, 327
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83
    Dazu genügt es nicht, daß der Beruf dem Täter rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (RGSt 68, 397, 398 f; BGH bei Dallinger MDR 1968, 550).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10

    Betrug im besonders schweren Fall (Gewerbsmäßigkeit; rechtsfehlerhafte

    Es ist allerdings nicht ausreichend, dass er nur allgemein für den Beruf erworbene Kenntnisse oder Fähigkeiten verwertet oder nur anlässlich der Berufsausübung sich ergebende äußere Gelegenheiten ausnutzt (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).

    Die strafbare Handlung muss vielmehr einen inneren Zusammenhang mit dem Beruf erkennen lassen (vgl. BGHSt 22, 144, 146; Senat, StV 2008, 80, 81); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).

  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    Zwar genügt es zur Bejahung von Gewerbsmäßigkeit, dass die Tat - wie etwa beim Ankauf von Rauschgift oder Schmuggelgut zum gewinnbringenden Weiterverkauf - mittelbar als Einnahmequelle dient (BGH aaO und BGH NStZ 1999, 622, 623; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH MDR bei Holtz 1983, 621, 622).
  • BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99

    Besonders schwerer Fall der Bestechung

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH MDR 1983, 621, 622; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH NStZ.
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Es genügt nicht, daß der Beruf rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (BGH NJW 1983, 2099; NStZ 1988, 176; NStZ 1989, 1115).
  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt Fortsetzungszusammenhang in Betracht, wenn der Täter einen Gegenstand stiehlt (Werkzeug, Schlüssel), um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen (vgl. Senatsentscheidungen bei Dallinger MDR 1983, 621 m.w.Nachw. und 1967, 12, 13).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.1994 - 2 Ws 219/94
    Es ist in der Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 22, 144, 145 f.; BGH MDR 1968, 550 [b. Dall.]; NJW 1983, 2099 ; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1; BGH, B.v. 12.09.1994 -5 StR 487/94-) und in der Literatur (vgl. nur Tröndle a.a.O. Rdnr. 3; Hanack a.a.O. 10. Aufl. Rdnr. 18 - 20; Stree a.a.O. Rdnr. 6; jew. zu § 70 und m.w.N.; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht AT, Teilbd. 2, 7. Aufl. S. 699) anerkannt, daß ein Mißbrauch des Berufs nur vorliegt, wenn der Täter unter bewußter Mißachtung der ihm gerade durch seinen Beruf gestellten Aufgaben seine Tätigkeit ausnützt, um einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen.
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 3 Ss 290/98

    Berufsverbot, Missbrauch des Berufes, Verhältnismäßigkeit, berufstypischer

    Dazu reicht ein nur äußerer Zusammenhang nicht aus, die strafbare Handlung muss vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein (BGHR, § 70 Abs. 1 StGB - Pflichtverletzung 1, 2 und 4 - BGH bei Dallinger, MDR 1968, 550), es muss ein berufstypischer Zusammenhang erkennbar sein (BGHR a.a.O. - Pflichtverletzung 3 - BGH, NJW 1983, 2099).
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