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   BGH, 13.05.1987 - 2 StR 177/87   

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BGH, 13.05.1987 - 2 StR 177/87 (https://dejure.org/1987,7561)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1987 - 2 StR 177/87 (https://dejure.org/1987,7561)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 2 StR 177/87 (https://dejure.org/1987,7561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    "Der Antrag enthält keine Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, wegfiel (Senat, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03; BGH NStZ 2006, 54, 55; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 7; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 45 Rn. 5).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13

    Unzulässiger Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 6 und 7; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12).
  • OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Strafsachen: Abhandenkommen des

    Vorzutragen ist stets ein Sachverhalt, der ein der Wiedersetzung entgegenstehendes Verschulden ausschließt (BGH StraFo 2013, 458; NStZ-RR 1999, 33; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2 und 5; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 07.12.2010 - 1 Ws 563, 564/10, vom 14.02.2006 - 2 Ws 96/06 - und vom 09.07.2004 - 1 Ws 413/04; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013 - 3 Ws 3/13, juris; NZV 2009, 158; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169 ; VRS 85, 342 ; OLG Köln NStZ-RR 2009, 112 ; KG StraFo 2007, 244 ; NZV 2002, 47 ; Meyer-Goßner a.a.O. § 45 Rn. 5).
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 341/12

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 6 und 7; BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 412/09).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 233/19

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1987 - 2 StR 177/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2; vom 14. August 1990 - 5 StR 304/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 6; vom 26. Januar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO Tatsachenvortrag 7; vom 6. August 2013 - 1 StR 245/13 Rn. 4 f.; vom 29. November 2017 - 3 StR 499/17 Rn. 3 und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17 Rn. 6).
  • BGH, 29.04.1992 - 3 StR 128/92

    Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein zulässiges Wiedereinsetzungsgesuch erfordert jedoch genaue Angaben über die versäumte Frist, den Hinderungsgrund und den Zeitpunkt, in dem das Hindernis weggefallen ist (vgl. BGHR StPO § 45 II Tatsachenvortrag 2 und 5; Kleinknecht/Meyer, 40. Aufl., § 45 Rdn. 5).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 197/91

    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen verspäteter Einreichung eines

    Die genaue Darlegung aller für die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag wesentlichen Umstände ist Zulässigkeitsvoraussetzung eines Wiedereinsetzungsantrages und muß innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO erfolgen (vgl. BGHR StPO § 45 II Tatsachenvortrag 2 und 6; Maul in KK 2. Aufl. § 45 StPO Rdn. 6).
  • BGH, 08.12.1989 - 3 StR 433/89

    Fehlende Glaubhaftmachung und unzureichende Substantiierung eines Antrag auf

    Der Antrag des Angeklagten, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, ist mangels ausreichenden Tatsachenvortrags unzulässig (vgl. BGHR StPO § 45 II Tatsachenvortrag 1 und 2).
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