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   BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16   

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https://dejure.org/2016,25148
BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16 (https://dejure.org/2016,25148)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2016 - 2 StR 18/16 (https://dejure.org/2016,25148)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 (https://dejure.org/2016,25148)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels aufgrund der Bildung zweier Gesamtstrafen wegen Zäsurwirkung einer Vorverurteilung, Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 55 StGB, § 174 StGB, § 178a StGB, § 267 StPO
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Strafzumessung bei Serientaten; Bildung zweier Gesamtstrafen bei Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung

  • IWW

    § 354 Abs. 1, § 467 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 74e StGB

  • Wolters Kluwer

    Tragfähige Beweisgrundlage eines sexuellen Übergriffs auf ein Knd

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Strafzumessung bei Serientaten; Bildung zweier Gesamtstrafen bei Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tragfähige Beweisgrundlage eines sexuellen Übergriffs auf ein Knd

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Tragfähige Beweisgrundlage eines sexuellen Übergriffs auf ein Knd

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Strafzumessung bei Serientaten; Bildung zweier Gesamtstrafen bei Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Strafzumesssung: Hemmschwelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichförmig begangene Taten - und die Gesamtstrafenbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und ihre revisionsgerichtliche Überprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtstrafenbildung - und die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 366
  • NStZ-RR 2016, 368
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.04.2005 - 3 StR 112/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Im Tenor des neuen Urteils kann lediglich klar gestellt werden, dass die frühere Verurteilung insoweit erledigt ist (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 3 StR 112/05 - juris Rn. 8).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313, vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11, vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95 - juris Rn. 14 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234; Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14 - juris Rn. 7).
  • BGH, 12.11.2008 - 2 StR 355/08

    Strafzumessung; sexueller Missbrauch von Kindern (Schuldgehalt: Einverständnis,

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StraFo 2012, 151, 152; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313, vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11, vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95 - juris Rn. 14 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234; Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14 - juris Rn. 7).
  • BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94

    Schmuggel - Steuerhinterziehung - Serientat - Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist es möglich, auch diesen Umstand schon bei der Bemessung der Einzelstrafe und bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94 - juris Rn. 4; Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 - juris Rn. 23).
  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StraFo 2012, 151, 152; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist es möglich, auch diesen Umstand schon bei der Bemessung der Einzelstrafe und bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94 - juris Rn. 4; Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 - juris Rn. 23).
  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313, vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11, vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95 - juris Rn. 14 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234; Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14 - juris Rn. 7).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11

    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StraFo 2012, 151, 152; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist es möglich, auch diesen Umstand schon bei der Bemessung der Einzelstrafe und bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94 - juris Rn. 4; Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 - juris Rn. 23).
  • BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93

    Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder

  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 286/10

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Einziehung

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08

    Rechtsfehlerhaft gebildeter Gesamtstrafenausspruch (Nachteilsausgleich bei

  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    Dies wird beispielsweise für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58, und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15) und für Einziehungsanordnungen angenommen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; jeweils zu den §§ 74 ff. StGB aF).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau;

    der Urteilsgründe ein höheres Gesamtstrafenübel bedeutet hätte als die von der Strafkammer gemäß § 53, § 54 StGB vorgenommene Bildung einer einzigen Gesamtstrafe aus den im vorliegenden Verfahren verhängten Einzelstrafen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14 Rn. 7 mwN; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 Rn. 19 mwN).

    Sollte im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtstrafenbildung eine Zäsurwirkung für die Vorverurteilung durch das Landgericht Duisburg vom 9. Juli 2020 mangels Erledigung der Geldstrafe zu beachten sein mit der Konsequenz der Bildung zweier Gesamtstrafen, hat das neue Tatgericht den sich daraus für den Angeklagten ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafenübels auszugleichen, um eine insgesamt gerechte Bestrafung zu erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14, aaO; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 Rn. 20; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 Rn. 14 mwN).

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Da die Taten sich bereits in rechtsverjährter Zeit über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren erstreckten und die Zahlungen immer gleichförmig und in kurzen Abständen erfolgten, geht die Kammer davon aus, dass die Hemmschwelle des Angeklagten immer niedriger wurde, was sich für die ab August 2015 erfolgten Zahlungen strafmildernd auswirkte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.07.2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

    Diese Anordnung hat sich mit Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung erledigt, da das Eigentum an den betreffenden Gegenständen mit Eintritt der Rechtskraft nach § 75 StGB auf den Staat übergegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 Rn. 22, NStZ-RR 2016, 368, 369; Beschluss vom 30. Mai 2018 - 1 StR 181/18; Beschluss vom 4. April 2019 - 5 StR 114/19).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Gegebenenfalls ist eine nicht in die Gesamtstrafe einbeziehbare Einzelstrafe herabzusetzen, um eine insgesamt gerechte Bestrafung zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, Rn. 5; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313).
  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 369/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorverurteilung:

    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 Rn. 19; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313 mwN).
  • BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch

    Danach muss der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Einziehungsanordnung entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369).
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20

    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im

    Es ist insoweit zutreffend, dass eine Einziehung etwa im Fall einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht der Aufrechterhaltung nach § 55 Abs. 2 StGB bedarf, weil die Einziehung sich bereits dadurch erledigt hat, dass das Eigentum an dem betreffenden Gegenstand mit der Rechtskraft des Urteils nach § 74e StGB a.F. auf den Staat übergegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368 mwN).
  • BGH, 15.02.2022 - 5 StR 401/21

    Änderung des Ausspruchs über die Einziehung von Tatgegenständen

    Das Landgericht hätte allenfalls klarstellen können, dass die frühere Verurteilung insoweit erledigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Jedenfalls muss das Tatgericht darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. September 1997 - 1 StR 279/97, BGHSt 43, 216, 217; vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369 mwN; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28, 29 mwN).
  • BGH, 23.02.2022 - 3 StR 15/22

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Mitteilungen zum Vollstreckungsstand;

  • KG, 25.09.2023 - 2 ORs 28/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei

  • BGH, 20.04.2022 - 3 StR 62/22

    Ausgleich eines sich möglicherweise für den Angeklagten ergebenden Nachteils in

  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 181/18

    Zurückweisung einer Revision als unbegründet

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2023 - 1 ORs 340 SRs 86/24

    BeA, Ersatzeinreichung, Störung bei der Justiz, anwaltliche Versicherung

  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

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