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   BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53   

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https://dejure.org/1954,5378
BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53 (https://dejure.org/1954,5378)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1954 - 2 StR 181/53 (https://dejure.org/1954,5378)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1954 - 2 StR 181/53 (https://dejure.org/1954,5378)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 114/52
    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53
    Auch insoweit ist der Bundesgerichtshof der Rechtsprechung des Reichsgerichts gefolgt (vgl. 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).

    Amtsunterschlagung scheidet aus (vgl. 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).

  • RG, 25.01.1892 - 3920/91

    1. Gehören die an die Kassen der Staatseisenbahnen zu entrichtenden Frachtbeträge

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53
    Sofern die Zueignungsabsicht schon durch den Betrug betätigt wird, scheidet eine weitere Bestrafung wegen Unterschlagung aus (vgl. RGSt 22, 306; 61, 37; 70, 12; 75, 378).

    Die zivilrechtliche Frage, wer durch die mittels Täuschung erreichte Vermögensverfügung Eigentümer wird, ist für die strafrechtliche Beurteilung nicht wesentlich, wie schon in RGSt 22, 306, wenn auch nicht ausdrücklich, anerkannt worden ist.

  • RG, 22.11.1926 - II 937/26

    Begeht ein Beamter, der den Zahlungsempfängern unter den Merkmalen des Betrugs

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53
    Sofern die Zueignungsabsicht schon durch den Betrug betätigt wird, scheidet eine weitere Bestrafung wegen Unterschlagung aus (vgl. RGSt 22, 306; 61, 37; 70, 12; 75, 378).
  • RG, 23.10.1941 - 2 D 348/41

    1. Überhobene Gebühren sind noch nicht "zur Kasse gebracht", wenn sie der Beamte

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53
    Sofern die Zueignungsabsicht schon durch den Betrug betätigt wird, scheidet eine weitere Bestrafung wegen Unterschlagung aus (vgl. RGSt 22, 306; 61, 37; 70, 12; 75, 378).
  • RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38

    1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53
    Der Angeklagte hatte die Vermögensinteressen nicht der Wechselschuldner, sondern der Sparkasse wahrzunehmen (vgl. RGSt 73, 6); denn es handelte sich lediglich um die Abwicklung der Verbindlichkeiten, die die Schuldner der Bank gegenüber hatten; nicht um eine Wahrnehmung von Vermögensinteressen der Bankkunden Dritten gegenüber.
  • RG, 13.12.1935 - 4 D 1008/35

    1. Zur Grenzziehung zwischen Amtsunterschlagung und Betrug. Ist Tateinheit

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53
    Sofern die Zueignungsabsicht schon durch den Betrug betätigt wird, scheidet eine weitere Bestrafung wegen Unterschlagung aus (vgl. RGSt 22, 306; 61, 37; 70, 12; 75, 378).
  • RG, 04.06.1917 - I 159/17

    1. Sind die im bayerischen Postdienst als Aushilfspostillione verwendeten

    Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53
    Das Reichsgericht hatte bereits in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass ein Beamter Geld auch dann "in amtlicher Eigenschaft" empfängt, wenn ihm die amtliche Zuständigkeit dazu fehlt, der Geber sie aber annimmt, der Beamte das erkennt und sich gleichwohl das Geld aushändigen lässt (vgl. RGSt 51, 113; 71, 107).
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Er sieht sich jedoch an dieser Entscheidung gehindert durch die Urteile des 2. Strafsenats 2 StR 181/53 vom 2. Februar 1954 und 2 StR 428/54 vom 3. Juni 1955, nach denen ein Beamter nicht wegen Amtsunterschlagung bestraft werden kann, wenn er den amtlichen Gewahrsam an den Sachen, die er unterschlägt, durch Betrug in der Absicht erlangt hat, sich dadurch die Verfügungsmöglichkeit aber sie zu verschaffen.
  • BGH, 09.07.1958 - 2 StR 270/58

    Rechtsmittel

    Tatsächlich ist dessen Aussage an keiner anderen Stelle des Urteils erwähnt; die in vielen Urteilen Übliche Aufzählung der Beweismittel besagt für sich allein nicht mehr, als daß sich die Beweisaufnahme auf sie alle erstreckt hat, nicht aber daß der Tatrichter ihnen wesentliche Bedeutung für die Urteilsfindung beigelegt hat (BGH Urte. 2 StR 181/53 vom 2. Februar 1954 und 4 StR 62/56 vom 12. April 1956).
  • BGH, 03.06.1955 - 2 StR 428/54

    Rechtsmittel

    Wer sich durch Betrug Geld verschafft, um über dieses Geld verfügen zu können, kann neben dem Betrug nicht auch wegen Unterschlagung bestraft werden, wenn er es für sich verwendet, also die durch den Betrug geschaffene Lage ausnutzt (RGSt 22, 306, 308; 61, 37; BGH NJW 1953, 33; BGH Urt 2 StR 181/53 vom 2. Februar 1954).
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