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   BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06   

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https://dejure.org/2006,4300
BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Auslegung des Begriffes "Handeltreiben" im Sinne von § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Vorliegen eines "Handeltreibens" im Sinne des § 29 BtMG bereits im Falle einer lediglich beabsichtigten Herstellung von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG §§ 29 ff.; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 31 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Handeltreiben durch Verkaufsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1221 (Ls.)
  • NStZ 2007, 100
  • StV 2006, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).

    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung;

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG ist allerdings, wie in der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt worden ist (NJW 2005, 3790 f.), weit auszulegen.
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06
    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15

    Anforderungen an das Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht (jede

    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 - 3 StR 479/99, NStZ 2000, 207, 208; vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, NStZ 2007, 100, 101; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 81; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 374 ff.).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    Denn Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt; die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30), gleich aus welchem Grund (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens)

    Schon das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20 Rn. 9 und vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06 Rn. 5).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    "Unter Handeltreiben ist jedes eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 82 Ss 32/09
    Denn Voraussetzung ist insoweit nicht, dass es tatsächlich zu einem Umsatzgeschäft gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 100 [BGH 07.07.2006 - 2 StR 184/06] ; SenE v. 15.06.2001 - Ss 206/01 -).
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