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   BGH, 27.08.1980 - 2 StR 187/80   

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BGH, 27.08.1980 - 2 StR 187/80 (https://dejure.org/1980,9878)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1980 - 2 StR 187/80 (https://dejure.org/1980,9878)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1980 - 2 StR 187/80 (https://dejure.org/1980,9878)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Weigerung Schadensersatz zu leisten bei die Tat bestreitendem Angeklagten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1975 - 5 StR 424/75

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 27.08.1980 - 2 StR 187/80
    Die Begründung, mit der die Strafkammer die Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Strafen abgelehnt hat, gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß das Bestehen einer an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichenden Konfliktslage des Täters nicht den einzigen Anwendungsfall des § 56 Abs. 2 StGB bildet, vielmehr auch sonstige mildernde Umstände genügen, sofern sie Ausnahmecharakter haben und deshalb von besonderem Gewicht sind (BGH, Urteile vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 18. Januar 1979 - 4 StR 712/78 -).
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 27.08.1980 - 2 StR 187/80
    Die Begründung, mit der die Strafkammer die Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Strafen abgelehnt hat, gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß das Bestehen einer an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichenden Konfliktslage des Täters nicht den einzigen Anwendungsfall des § 56 Abs. 2 StGB bildet, vielmehr auch sonstige mildernde Umstände genügen, sofern sie Ausnahmecharakter haben und deshalb von besonderem Gewicht sind (BGH, Urteile vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 18. Januar 1979 - 4 StR 712/78 -).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue

    Von einem leugnenden Angeklagten kann nicht erwartet werden, daß er sich zu Schadensersatzleistungen bereit erklärt; hierdurch würde er seine Verteidigungsposition gefährden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 610/80 -, Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 187/80).
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