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   BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95   

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https://dejure.org/1995,2793
BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95 (https://dejure.org/1995,2793)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - 2 StR 19/95 (https://dejure.org/1995,2793)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 2 StR 19/95 (https://dejure.org/1995,2793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 25, § 338 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 47
  • StV 1996, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).

    Bei einer längeren Unterbrechung muß daher das Gesuch außerhalb der Hauptverhandlung unverzüglich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden (BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92]; 1982, 291, 292).

  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters während einer Zeugenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Ergibt sich während einer Zeugenvernehmung ein Umstand, der die Besorgnis der Befangenheit eines Richters begründet, ist der Ablehnungsberechtigte nicht verpflichtet, auf eine umgehende Unterbrechung der Vernehmung hinzuwirken, um sein Ablehnungsgesuch anzubringen (BGH StV 1986, 281).
  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Dabei ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (BGHSt 21, 334, 339, 344, 345; st. Rspr.).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Bei einer längeren Unterbrechung muß daher das Gesuch außerhalb der Hauptverhandlung unverzüglich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden (BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92]; 1982, 291, 292).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen des Gesuchs zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1995 - 2 StR 19/95, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 mwN).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15

    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender

    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist dabei eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuchs zuzugestehen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1995 - 2 StR 19/95, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 mwN; vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung;

    Erforderlichenfalls hat er jedoch das Ablehnungsgesuch außerhalb der Hauptverhandlung anzubringen, insbesondere dann, wenn mehrere Werktage zwischen den Hauptverhandlungsterminen liegen (st. Rspr.; BVerfG NStZ-RR 2006, 379, 380; BGH NStZ 1996, 47, 48; 1993, 141; 1982, 291).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durfte der Angeklagte die Vernehmung dieses und eines weiteren Zeugen abwarten und nach entsprechender Überlegungszeit sein Ablehnungsgesuch noch am Folgetag vor Beginn der fortgesetzten Hauptverhandlung rechtzeitig anbringen (so BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 und zuletzt Beschl. vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Das Erfordernis, ein Ablehnungsgesuch unverzüglich geltend zu machen, gilt zwar auch im Falle einer Verhandlungsunterbrechung mit der Folge, dass das Gesuch bei einer längeren Unterbrechung außerhalb der Hauptverhandlung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden muss (BGH NStZ 1996, 47).
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