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   BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09   

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https://dejure.org/2009,8111
BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,8111)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2009 - 2 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,8111)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 2 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,8111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 52 StGB; § 27 StGB
    Verbindung zu einer Bewertungseinheit durch Bandenhandel (im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Teilakte; Erwerb; Veräußerung; Beihilfe zur Einfuhr)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Bewertungseinheit durch Verbindung der innerhalb desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung i.R.e. Bandenhandels

  • Judicialis

    BtMG § 30a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 1
    Vorliegen einer Bewertungseinheit durch Verbindung der innerhalb desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung i.R.e. Bandenhandels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1998 - 4 StR 631/97

    Tateinheitliche Verurteilung eines Angeklagten - Überprüfung eines Urteils -

    Auszug aus BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09
    In den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGH NStZ 1994, 496; NStZ-RR 1999, 219; Senat, Beschl. v. 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06).
  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 147/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09
    In den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGH NStZ 1994, 496; NStZ-RR 1999, 219; Senat, Beschl. v. 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09
    In den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGH NStZ 1994, 496; NStZ-RR 1999, 219; Senat, Beschl. v. 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09
    Das gilt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, auch, wenn im Rahmen des Bandenhandels Beihilfe zur Einfuhr geleistet wird (BGH NStZ-RR 2003, 186; Beschl. v. 14. August 1997 - 1 StR 376/97).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenbegriff;

    Insoweit kommt der bandenmäßigen Einfuhr neben dem Bandenhandel keine selbständige rechtliche Bedeutung zu (BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 2 StR 194/09, NStZ-RR 2009, 320 ; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223 mwN).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbindet in den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223, 224; vom 1. Juli 2009 - 2 StR 194/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 13. Februar 1998 - 4 StR 631/97, NStZ-RR 1999, 219).

    a) Bei dem Angeklagten T. G. bleibt der Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen bandenmäßiger unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in den Fällen II.2.b) bis e) der Urteilsgründe ohne Auswirkung auf die festgesetzten Strafen, da das jeweilige Tatunrecht unverändert bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 2 StR 194/09, juris).

  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 458/18

    Einheitliche Tat aufgrund einer Bewertungseinheit beim (bewaffneten) Bandenhandel

    In den Fällen des § 30a BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 2 StR 194/09, NStZ-RR 2009, 320).
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