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   BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15   

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BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15 (https://dejure.org/2015,33756)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2015 - 2 StR 194/15 (https://dejure.org/2015,33756)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2015 - 2 StR 194/15 (https://dejure.org/2015,33756)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Tötungsvorsatz

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 34 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Herleitung eventualvorsätzlichen Handelns bei erhöhter objektiver Gefährlichkeit der Tathandlung

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Auch wenn dem Angeklagten - wovon das Landgericht ausgeht - "bewusst' gewesen ist, dass man mit einer Bierflasche einen Menschen töten könne, so belegt dies nur das Wissen um die allgemeine Gefährlichkeit des Einsatzes dieses Tatwerkzeugs gegen den Kopfbereich eines Menschen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41 mwN).

    Es ist durchaus möglich, dass der Angeklagte zwar alle Umstände kannte, ohne sich indes in der konkreten Situation bewusst zu sein, dass sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könne (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 4 StR 539/87, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41).

  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 504/14

    Mord (Tötungsvorsatz)

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Beide Elemente der inneren Tatseite müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14).

    Neben der konkreten Angriffsweise ist dabei regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14).

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Beide Elemente der inneren Tatseite müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Neben der konkreten Angriffsweise ist dabei regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14).
  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Es ist durchaus möglich, dass der Angeklagte zwar alle Umstände kannte, ohne sich indes in der konkreten Situation bewusst zu sein, dass sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könne (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 4 StR 539/87, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Beide Elemente der inneren Tatseite müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Annahme oder Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes können nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Dabei ist die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ein wesentlicher Indikator (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 26/99, NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
    Die Aufhebung erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Gericke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 12).
  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    - Beide Elemente der inneren Tatseite, also die Erkenntnis eines nicht ganz fernliegenden tatbestandlichen Erfolgs und ein Billigen der oder Abfinden mit der Tatbestandverwirklichung, müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH, Beschluss vom 07.09.2015 - 2 StR 194/15 [juris]).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Auch wenn dem Angeklagten bewusst gewesen ist, dass man durch Würgen einen Menschen töten könne, belegt dies nur das Wissen um die allgemeine Gefährlichkeit eines solchen Angriffs gegen den Hals eines Menschen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. September 2015 - 2 StR 194/15, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 13 und vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41 mwN).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    In die erforderliche Gesamtbetrachtung ist die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation einzubeziehen (vergl. BGH Beschluss vom 7.9.2015, 2 StR 194/15).
  • BGH, 22.12.2016 - 1 StR 571/16

    Vorsatz (Beweiswürdigung: erforderliche Gesamtbetrachtung)

    Neben der konkreten Angriffsweise sind dabei regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit einzubeziehen (BGH, Beschluss vom 07. September 2015 - 2 StR 194/15, juris).
  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Beide Elemente der inneren Tatseite, also die Erkenntnis eines nicht ganz fernliegenden tatbestandlichen Erfolgs und ein Billigen der oder Abfinden mit der Tatbestandverwirklichung, müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH, Beschluss vom 07.09.2015 - 2 StR 194/15 [juris]).
  • LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    In die erforderliche Gesamtbetrachtung ist die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation einzubeziehen (BGH, Beschl. v. 7.9.2015 - 2 StR 194/15).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 537/15

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Rücktritt: Rücktrittshorizont); Totschlag

    Aus dem Wissen um die allgemeine Gefährlichkeit des Einsatzes des vom Angeklagten verwendeten Tatwerkzeugs gegen den Halsbereich eines Menschen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41 mwN) lässt sich nicht ohne weiteres herleiten, dass der Angeklagte in der konkreten Tatsituation auch tatsächlich mit der Möglichkeit rechnete, der Geschädigte könne zu Tode kommen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 194/15 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Bedingter Tötungsvorsatz liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt und einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 07.09.2015 - 2 StR 194/15) und dies bereits dann der Fall ist, wenn dem Täter die Folgen seiner Tat zumindest gleichgültig sind (BGH, Urteil vom 15.07.2020 - 6 StR 43/20).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    In die erforderliche Gesamtbetrachtung ist die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation einzubeziehen (vergl. BGH Beschluss vom 7.9.2015, 2 StR 194/15).
  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks 3 Js 6514/19
    In die erforderliche Gesamtbetrachtung ist die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation einzubeziehen (vgl. BGH Beschluss vom 7.9.2015, 2 StR 194/15).
  • LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks
  • LG Limburg, 17.03.2021 - 2 Ks 3 Js 12546/20
  • LG Limburg, 17.03.2021 - 2 Ks
  • LG Limburg, 23.07.1920 - 2 Ks
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