Rechtsprechung
BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 302 StPO; § 44 StPO
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Erledigung einer Revision durch Rücknahme durch einen Verteidiger - Möglichkeit der Revisionsrücknahme bei schwerer Persönlichkeitsstörung mit wahnhaften und schizoiden Anteilen mit Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht aber auf dessen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme bei schwerer Persönlichkeitsstörung des Erklärenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 341
Wird zitiert von ... (18)
- OLG Dresden, 30.01.2007 - 3 Ss 91/06
Revisionen im Prozess um Geschwisterliebe erfolglos
Dies setzt voraus, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Angeklagter bei Abgabe seiner Rücknahmeerklärung verhandlungsunfähig und damit nicht in der Lage war, die Bedeutung seiner Erklärung zu erkennen (…BGH 1 StR 434/84 zitiert nach Pfeiffer/Miebach a.a.O.; BGH NStZ-RR 04, 341; BGH 4 StR 182/06). - BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und …
Die Annahme einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung kommt erst in Betracht, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er bei Abgabe der Erklärung nicht in der Lage war, Bedeutung und Tragweite der Rechtsmittelrücknahme zu erfassen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 8a).Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit gehen hierbei zu Lasten des Beschuldigten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07).
Die wirksame Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar geworden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO).
Die von dem Beschuldigten (hilfsweise) erneut eingelegte Revision ist unzulässig, da eine wirksame Rücknahmeerklärung regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16).
- BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen …
aa) Insbesondere war die prozessuale Handlungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210 f.; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341 und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180 f.;… Frisch in Systematischer Kommentar zur StPO, 5. Aufl., Band VI, § 302 Rn. 14 mwN) des Angeklagten gegeben.Diese Fähigkeit wird erst durch schwerwiegende psychische oder auch körperliche Erkrankungen oder Beeinträchtigungen aufgehoben (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1994 - 5 StR 39/94, wistra 1994, 197; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341 und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180 f.;… Paul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 302 Rn. 2;… Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 302 Rn. 9 mwN).
- BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16
Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …
Für die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung ist dies jedoch für sich genommen ohne Belang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341 und vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07). - BGH, 20.08.2013 - 1 StR 305/13
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand …
Ein Motivirrtum über die Aussichten des Rechtsmittels ändert an der Unwiderruflichkeit der Rechtsmittelrücknahme nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341). - BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15
Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit …
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 mwN).Eine Anfechtung der Rücknahme wegen Motivirrtums ist aus Rechtsgründen ausgeschlossen; die Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 29. Juli 2014 - 5 StR 314/14; vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15 jeweils mwN).
- BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme …
An die danach wirksame Rücknahme der Revision ist der Angeklagte gebunden, denn die Rücknahme eines Rechtsmittels ist unwiderruflich und unanfechtbar (…vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03; BGH, Beschluß vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04). - BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht bei reinem Motivirrtum; unwirksamer …
Ein solcher Irrtum ist ohne Einfluß auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 341;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2). - BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07
Wirksamkeit der Rücknahme der Revision (Verhandlungsfähigkeit)
Eine Beeinträchtigung der Geschäfts- oder Schuldfähigkeit eines Erklärenden hat nicht zwangsläufig dessen prozessuale Handlungsunfähigkeit zur Folge (BGH, Beschl. vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04;… Meyer-Goßner aaO Rdn. 8 a m. w. N.). - OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger …
Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte geistig nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung und Tragweite seiner Prozesserklärung zu erkennen und daher prozessual nicht handlungsfähig gewesen wäre (s. dazu BGH NStZ-RR 2004, 341 ; OLG Hamburg StV 2006, 175, 176), liegen nicht vor.Die Rücknahmeerklärung enthält zugleich den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (BGH NStZ-RR 2004, 341 ).
- BGH, 21.12.2016 - 4 StR 527/16
Revisionsverfahren (Verhandlungsfähigkeit; paranoid-halluzinatorische Psychose)
- BGH, 30.01.2007 - 1 StR 637/06
Ernsthafte und wirksame Rücknahmeerklärung (Unwiderruflichkeit)
- OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10
Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens
- BGH, 12.09.2007 - 5 StR 307/07
Unzulässigkeit einer bedingten Revisionsrücknahme
- VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.5126
Fehlende waffenrechtliche Eignung bei psychischer Erkrankung
- OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die …
- KG, 28.10.2016 - 4 Ws 180/16
Untersuchungshaft: Beschwerde gegen die letzte Haftentscheidung
- KG, 08.08.2012 - 4 Ws 76/12
Zur Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme durch einen vermindert schuldfähigen …
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