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   BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/93   

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https://dejure.org/1993,2629
BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,2629)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1993 - 2 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,2629)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 2 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,2629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 287
  • StV 1993, 422
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGH NStZ 1992, 338 mit Rechtsprechungsnachw.).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Die gegenüber Amphetamin mit dem Grenzwert von 10 Gramm für Amphetamin-Base (BGH, Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169; vgl. auch für Methamphetamin-Racemat BGH, Urteil vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60) - die nach der Rechtsprechung auf der Schwereskala der Gefährlichkeit der Betäubungsmittel nur einen mittleren Platz einnimmt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 1990 - 2 StR 275/90, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 12 unter Hinweis auf ein "Regeltatbild'; vom 10. Februar 1993 - 2 StR 20/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 24; vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 508/96 Rn. 2; vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 14; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 13; vom 20. November 2018 - 4 StR 329/18 Rn. 7 und vom 26. März 2019 - 1 StR 677/18 Rn. 6) - gesteigerte Gefährlichkeit schlägt sich daher schon darin nieder, dass der Grenzwert gegenüber Amphetamin halbiert ist.
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

    Im übrigen kommt nach dem oben zu Fall II. 4 der Urteilsgründe Gesagten (s.o. 2. b) eine Strafbarkeit des Angeklagten ohnedies nur wegen versuchter Einschleusung nach § 92 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AuslG in Betracht, wenn - wozu sich das angefochtene Urteil nicht verhält - die schleusungswilligen Personen dänisches Hoheitsgebiet nicht erreicht haben, sondern die Ausschleusung schon auf deutscher Seite der Grenze gescheitert war (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30, 38).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 508/96

    Btm - Amphetamin - Gefährlichkeit

    Denn bei der Droge Amphetamin, die auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, handelt es sich um keine "harte Droge" (vgl. BGH StV 1990, 494; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 24).
  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 84/02

    Betäubungsmittel; Wirkstoffgehalt; Strafzumessung (harte Droge Amphetamin)

    Es kann offenbleiben, ob an der früheren Senatsrechtsprechung zur Einstufung der Gefährlichkeit von Amphetamin (StV 1990, 494; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 24; vgl. auch BGHSt 33, 169, 170 ff. und Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 607, anders C 1 Rdn. 366) festzuhalten ist.
  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

    Nach dem Sinn und Zweck des deutsch-tschechischen Abkommens gilt dies aber, wie insbesondere seine Artikel 2, 3, 4 und 6 deutlich machen, auch für die Einfuhr über die tschechisch-deutsche Grenze (vgl. hierzu auch BGHSt 31, 215 [deutsch-belgisches Abkommen], BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30 [deutsch-niederländisches Abkommen], 38 [deutsch-polnisches Abkommen]; Weber BtMG § 2 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 319/97

    Pflicht zur Berücksichtigung bei der Strafzumessung dass es sich bei einem

    Bei dieser Sachlage ist - anders als in den den zitierten Entscheidungen (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 12 und 24) zugrundeliegenden Fällen - nicht zu besorgen, daß das Landgericht die Gefährlichkeit des eingeführten und gehandelten Rauschgifts zum Nachteil des Angeklagten überbewertet hat.
  • BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 25/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlässlichkeit einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe,

    Im übrigen nimmt Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit der Betäubungsmittel nur einen mittleren Platz ein (BGH StV 1993, 422/423).
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