Rechtsprechung
BGH, 29.06.1988 - 2 StR 200/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an die Verfahrensbeschwerde und Sachbeschwerde - Vorliegen eines minder schwerer Falls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 64 Abs. 1
Papierfundstellen
- StV 1989, 140
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 29.06.1988 - 2 StR 200/88
Die Kammer übersieht, daß in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit die Anwendung des § 21 StGB nur dann in Betracht kommt, wenn die Verminderung der Einsichtsfähigkeit das Fehlen der Einsicht zur Tatzeit zur Folge hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 21, 27; BGH NStZ 1985, 309; 1986, 264). - BGH, 17.12.1985 - 4 StR 665/85
Einsicht - Seelische Störung - Strafmilderung - Anforderungen an Erklärung einer …
Auszug aus BGH, 29.06.1988 - 2 StR 200/88
Die Kammer übersieht, daß in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit die Anwendung des § 21 StGB nur dann in Betracht kommt, wenn die Verminderung der Einsichtsfähigkeit das Fehlen der Einsicht zur Tatzeit zur Folge hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 21, 27; BGH NStZ 1985, 309; 1986, 264). - BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85
Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen …
Auszug aus BGH, 29.06.1988 - 2 StR 200/88
Die Kammer übersieht, daß in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit die Anwendung des § 21 StGB nur dann in Betracht kommt, wenn die Verminderung der Einsichtsfähigkeit das Fehlen der Einsicht zur Tatzeit zur Folge hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 21, 27; BGH NStZ 1985, 309; 1986, 264).
- BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen …
Bezüglich der Frage, ob bei dem bisher nicht bestraften Angeklagten infolge seines Hanges die Gefahr künftiger erheblicher Straftaten besteht, wird der neu entscheidende Tatrichter zu bedenken haben, daß die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlaßtat begründet werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluß vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00;… vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 64 Rdn. 11 m.w.N.). - BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)
Dabei kann die Gefahr auch allein durch die Anlasstat begründet werden (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2 und vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (…BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 13;… vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2;… vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03 Rn. 6 …und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2; Urteil vom 29. Juni 1988 - 2 StR 200/88 Rn. 14). - BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00
Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr kann allein durch die Anlaßtat begründet werden (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluß vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97 - ;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 64 Rdn. 6); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlaßtat wird sie regelmäßig hinreichend belegt.
- BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr nämlich in aller Regel allein durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat hinreichend belegt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1988 - 2 StR 200/88, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2;… Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03, NStZ-RR 2004, 204, 205). - BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges: Entbehrlichkeit …
Angesichts des Gewichts der Anlasstat gilt dies trotz der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten auch für die Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und 7; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - 5 StR 535/06). - BGH, 16.09.2009 - 5 StR 334/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Anordnung bei Vorliegen …
Der neu entscheidende Tatrichter wird zu bedenken haben, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00;… vgl. auch Fischer aaO Rdn. 13 f. m.w.N.). - BGH, 14.03.2007 - 5 StR 535/06
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel; Hang; …
Die Erwägungen des Schwurgerichts lassen zudem besorgen, dass es das Gewicht der Anlasstat bei der Gefährlichkeitsprognose nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und 7; BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97). - BGH, 13.09.2000 - 2 StR 358/00
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die Schwurgerichtskammer hat offenbar verkannt, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97;… Tröndle/Fischer § 64 Rdnr. 6) und dass sie durch eine hangbedingte schwere Gewalttat - wie die vorliegende - auch regelmäßig hinreichend belegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00). - BGH, 11.03.1997 - 5 StR 29/97
Vorliegen einer zukünftigen, auf den Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum …
Allein die Schwere der auf die Alkoholkrankheit des Angeklagten zurückzuführenden Straftat legt hier nahe, auch eine Gefahr zukünftiger, auf seinen Hang zurückzuführender erheblicher rechtswidriger Taten anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2). - BGH, 10.11.1994 - 2 StR 615/94
Rechtsmittel - Aufhebung - Zurückverweisung - Unterbringungsanordnung
Zur Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB genügt - ungeachtet der weiteren Voraussetzungen, zu denen das Landgericht keine Ausführungen macht - daß der Angeklagte mit einiger Wahrscheinlichkeit neue, auf den Hang zu Rauschmitteln zurückgehende erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 2, 3).