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   BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15   

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https://dejure.org/2016,3982
BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15 (https://dejure.org/2016,3982)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2016 - 2 StR 202/15 (https://dejure.org/2016,3982)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 2 StR 202/15 (https://dejure.org/2016,3982)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 2 StPO; § 249 Abs. 1 StGB
    Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des Aufklärungsinteresses gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Angeklagten bei Taten, deren Aufklärung im besonderen öffentlichen Interesse liegt; Handyaufnahmen); Raub (finale Verknüpfung von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StGB
    Raub: Finale Verknüpfung zwischen zwischen Gewaltanwendung und Wegnahmehandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 46a StGB, § 249 Abs. 2 StGB, § 30a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30a Abs. 3 StGB, § 249 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 2 StPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 224 Abs. 1, 2. Alt. StGB, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Raubes; Nachfolgen der Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken in zeitlicher Hinsicht beim Raub ohne finale Verknüpfung zwischen Gewaltanwendung und ...

  • rewis.io

    Raub: Finale Verknüpfung zwischen zwischen Gewaltanwendung und Wegnahmehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Raubes; Nachfolgen der Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken in zeitlicher Hinsicht beim Raub ohne finale Verknüpfung zwischen Gewaltanwendung und ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 249 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Raubes; Nachfolgen der Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken in zeitlicher Hinsicht beim Raub ohne finale Verknüpfung zwischen Gewaltanwendung und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimlich gefertigte Ton- oder Videoaufnahmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub - und die vorher eingesetzte Gewalt

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 130
  • NStZ-RR 2018, 193
  • JR 2016, 542
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12

    Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Gewalt oder Drohung müssen dabei vom Täter als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/13, NStZ 2013, 648; Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 366).

    Erforderlich hierfür ist, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht (Senat, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648).

  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 558/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zeitpunkt der früheren Verurteilung: letzte

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Gewalt oder Drohung müssen dabei vom Täter als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/13, NStZ 2013, 648; Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 366).
  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13

    Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Folgt die Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass eine solche finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH, Urteil vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Folgt die Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass eine solche finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH, Urteil vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Gewalt oder Drohung müssen dabei vom Täter als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/13, NStZ 2013, 648; Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 366).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Dass der Angeklagte sich von seinem Tätigwerden einen materiellen oder immateriellen persönlichen Vorteil versprochen hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 163/86, BGHSt 34, 124, 125), lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
  • BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10

    Zur Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Der absolut geschützte Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ist durch eine solche Verwertung nicht berührt, weil das öffentliche Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Straftat überwiegt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 2 StR 509/10, BGHSt 57, 71).
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 421/15

    Rechtsbedenkliche Ablehnung der Aufhebung der Steuerungsfähigkeit (schizoide

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Diese Erwägung ist unklar und lässt besorgen, dass das Landgericht das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes zum Nachteil des Angeklagten gewertet haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 1 StR 525/13 mwN; Beschluss vom 10. November 2015 - 5 StR 421/15, juris).
  • BGH, 06.11.2013 - 1 StR 525/13

    Doppelverwertungsverbot (Strafzumessung beim Versuch: Unterlassen von

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Diese Erwägung ist unklar und lässt besorgen, dass das Landgericht das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes zum Nachteil des Angeklagten gewertet haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 1 StR 525/13 mwN; Beschluss vom 10. November 2015 - 5 StR 421/15, juris).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
    Folgt die Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass eine solche finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH, Urteil vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124).
  • LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
    Der absolut geschützte Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ist durch eine solche Verwertung nicht berührt, weil das öffentliche Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Straftat überwiegt (vgl. BGH, Urt. v. 07.01.2016, 2 StR 202/15, JR 2016, 542; BGH, Beschl. v. 12.03.2019, 2 StR 244/18 - juris).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 2 Ws 684/18
    Mit Urteil vom 07.01.2016 hob der Bundesgerichtshof (2 StR 202/15) das Urteil auf die Revision des Beschwerdeführers mit den zugehörigen Feststellungen in den Fällen 2, 4 bis 16 der Anklageschrift vom 8. August 2014 sowie in den Fällen 1 bis 20 der Nachtragsanklage vom 19. November 2014, im Strafausspruch im Fall 25, und im Ausspruch über die Gesamtstrafe sowie auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen 2 und 25 der Anklageschrift vom 8. August 2014 und im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen auf.
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