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   BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20   

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https://dejure.org/2020,31442
BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20 (https://dejure.org/2020,31442)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2020 - 2 StR 202/20 (https://dejure.org/2020,31442)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20 (https://dejure.org/2020,31442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO; § 273 Abs. 1 StPO
    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren); Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Hauptverhandlung: Frühere Angaben (nur) nach "qualifizierter Belehrung” verwertbar

  • faz.net (Pressemeldung, 22.10.2020)

    Freundin zerstückelt? Mord-Urteil gegen Deutsch-Mexikaner aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 58
  • StV 2021, 787 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Die zulässig erhobene (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juni 2012 ? 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 Rn. 6 f.; vom 17. Dezember 2019 ? 2 StR 419/19, NStZ 2020, 432 Rn. 15) Verfahrensbeanstandung ist begründet.

    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).

    Da die Belehrung eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens darstellt (§ 273 Abs. 1 StPO), beweist das Schweigen des Protokolls, dass sie nicht stattgefunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO, Rn. 8).

  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Die zulässig erhobene (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juni 2012 ? 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 Rn. 6 f.; vom 17. Dezember 2019 ? 2 StR 419/19, NStZ 2020, 432 Rn. 15) Verfahrensbeanstandung ist begründet.

    Aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergibt sich, dass die Einverständniserklärung der Zeugin weder auf deren Initiative zurückging (hierzu vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 1 StR 349/06) noch "nach Belehrung' erfolgte (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2019, aaO, Rn. 18 f.), sie sich vielmehr "auf Befragen' erklärte.

  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe der Tat "niedrig' sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat - was das Landgericht nicht verkannt hat - aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Hierbei kann freilich in den Blick genommen werden, dass die Schwelle für die Annahme, der Täter habe seine Antriebe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können, umso niedriger ist, je schwerwiegender die Tötungstat ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, NJW 2002, 382, 384 mwN).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15

    Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Versteht sich nicht von selbst, dass der Angeklagte zu einer zutreffenden Wertung in der Lage war, weil etwa die Fähigkeit dazu aufgrund eines - hier festgestellten - Persönlichkeitsmangels zusammen mit einem - ebenfalls festgestellten - langjährigen Alkohol- und Betäubungsmittelabusus beeinträchtigt gewesen sein könnte (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03, NJW 2004, 1466), bedarf es einer nicht nur floskelhaften Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung wie auch der Tat selbst und des Nachtatgeschehens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 548/06, NStZ 2007, 525; BeckOK-StGB/Eschelbach, aaO).
  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergibt sich, dass die Einverständniserklärung der Zeugin weder auf deren Initiative zurückging (hierzu vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 1 StR 349/06) noch "nach Belehrung' erfolgte (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2019, aaO, Rn. 18 f.), sie sich vielmehr "auf Befragen' erklärte.
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe der Tat "niedrig' sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat - was das Landgericht nicht verkannt hat - aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 548/06

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe: besondere Gesamtwürdigung bei verminderter

  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19

    Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung

    Die Verwertbarkeitsfrage könnte nämlich anders zu bewerten sein, wenn der Zeuge die Verwertung der Angaben mit der Folge der Heilung des Verfahrensfehlers genehmigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20, NStZ 2021, 58).
  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

    Zwar entspricht es gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass aus dieser Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus nicht nur ein reines Verlesungsverbot, sondern grundsätzlich ein umfassendes Verwertungsverbot hinsichtlich der Aussagen eines vor der Hauptverhandlung vernommenen zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen herzuleiten ist, wenn die Beweisperson - wie hier - von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung Gebrauch macht (st.Rspr. seit BGH, Urt. v. 15.01.1952 - 1 StR 341/51 = BGHSt 2, 99; zuletzt BGH, Urt. v. 11.08.2021 - 6 StR 84/21 bei juris; 30.06.2020 - 3 StR 377/18 = NJW 2020, 3537 = NStZ 2020, 741 = StraFo 2020, 493 = JR 2021, 223; Beschluss vom 25.08.2020 - 2 StR 202/20 = NStZ 2021, 58 = StraFo 2021, 30).
  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

    Zwar kann der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge die Verwertung seiner Angaben im Ermittlungsverfahren gestatten; dies setzt aber eine qualifizierte Belehrung über die Folgen dieser Freigabe voraus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20, NStZ 2021, 58 mwN).
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