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   BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97   

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https://dejure.org/1997,7063
BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97 (https://dejure.org/1997,7063)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1997 - 2 StR 205/97 (https://dejure.org/1997,7063)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 2 StR 205/97 (https://dejure.org/1997,7063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch den Großvater - Schlussziehung zum Nachteil des Angeklagten aus einer als wahr unterstellten Tatsache - Voraussetzungen des Anvertrautseins im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244; StGB § 174

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97
    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 33, 340, 344; 19, 163, 165).

    Entscheidend ist insoweit nicht, wie und von wem der Betreuer bestellt worden ist (BGHSt 41, 137, 139; 33, 340, 344; 21, 196, 201).

  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94

    Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97
    Entscheidend ist insoweit nicht, wie und von wem der Betreuer bestellt worden ist (BGHSt 41, 137, 139; 33, 340, 344; 21, 196, 201).

    Ein die Anforderungen des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllendes Anvertrautsein zur Betreuung in der Lebensführung und Erziehung setzt ferner ein den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich erfassendes Abhängigkeitsverhältnis des Jugendlichen zu seinem Betreuer im Sinne einer Über- und Unterordnung voraus (BGHSt 41, 137, 139 und st. Rspr.).

  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97
    Entscheidend ist insoweit nicht, wie und von wem der Betreuer bestellt worden ist (BGHSt 41, 137, 139; 33, 340, 344; 21, 196, 201).
  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97
    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 33, 340, 344; 19, 163, 165).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 303/89

    Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Opfers im Falle eines sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97
    Insoweit ist es zwar rechtsfehlerhaft, daß das Landgericht aus einer lediglich als wahr unterstellten Tatsache Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen hat (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 16).
  • BGH, 08.12.2015 - 2 StR 200/15

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Begriff des Anvertrautseins:

    Erforderlich ist jedoch stets ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne der Unter- und Überordnung, die den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfasst (BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 3 StR 526/94, aaO; Senat, Urteil vom 2. Juli 1997 - 2 StR 205/97, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 10).
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