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   BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12   

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https://dejure.org/2013,9235
BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12 (https://dejure.org/2013,9235)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2013 - 2 StR 206/12 (https://dejure.org/2013,9235)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12 (https://dejure.org/2013,9235)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO, § 403 StPO, § 176 StGB
    Adhäsionsverfahren: Anforderung an die Urteilsgründe bei Zuerkennung eines Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer

    Erörterung von wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen von Angeklagtem und Nebenkläger als Voraussetzung für einen Adhäsionsausspruch

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Anforderung an die Urteilsgründe bei Zuerkennung eines Schmerzensgeldes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erörterung von wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen von Angeklagtem und Nebenkläger als Voraussetzung für einen Adhäsionsausspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03

    Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden;

    Auszug aus BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12
    Insoweit ist für ein Feststellungsurteil kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12
    Soweit das Landgericht der Nebenklägerin Schmerzensgeld zuerkannt hat, ist diese Entscheidung schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Strafkammer, wie es regelmäßig erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344), die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und der Nebenklägerin nicht erörtert hat.
  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    So ist u.a. nicht ersichtlich, ob die Strafkammer die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und der Nebenklägerin berücksichtigt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16

    Zuwiderhandeln gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG (Darstellung im Urteil);

    Ungeachtet dessen, dass eine verstärkte Heranziehung solch allgemeiner Grundsätze bei der Würdigung einer konkreten Zeugenaussage die Besorgnis begründen kann, der Tatrichter habe die Bedeutung des Prüfungskriteriums der "Aussagekonstanz' missachtet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12 - juris Rn. 18), stehen diese Ausführungen im Widerspruch zu der an anderer Stelle getroffenen Feststellung, die Schilderungen der Nebenklägerin seien "überdies logisch konsistent und detailreich'.
  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Bei gravierenden Verletzungen kann genügen, dass eine nicht entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Leiden besteht; selbst hier reicht die bloße Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts aber nichts aus (Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13).
  • BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21

    Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens (keine Sachaufklärung über

    (a) Fragwürdig ist, ob sich sämtliche vom Landgericht aufgezeigte Abweichungen in den Angaben der Nebenklägerin bei den drei Vernehmungen (der polizeilichen, ermittlungsrichterlichen und ergänzenden Vernehmung in der Hauptverhandlung) sowie bei der Begutachtung durch die Sachverständige, insbesondere bezüglich des Beginns der Tatserie und des Zeitpunkts des erstmaligen Eindringens mit einem Finger, tatsächlich mit einem ?Inkadenzphänomen? erklären ließen (insbesondere UA S. 39 f., 61; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12 Rn. 18).
  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13

    Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für

    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03) voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; s. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
  • BGH, 12.03.2015 - 2 StR 13/15

    Adhäsionsausspruch (Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle

    "Allerdings kann der Feststellungsanspruch hinsichtlich der Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle Schäden nicht bestehen bleiben, da sich den Urteilsgründen nicht - wie erforderlich - entnehmen lässt, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen werden (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13).
  • BGH, 17.04.2014 - 2 StR 2/14

    Anforderungen an einen Feststellungsanspruch im Adhäsionsverfahren

    Der Feststellungsausspruch hinsichtlich der Ersatzpflicht für künftige Schäden war aufzuheben, da sich den Urteilsgründen nicht - wie erforderlich - entnehmen lässt, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen werden (Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13).
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