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   BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15   

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https://dejure.org/2015,44345
BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15 (https://dejure.org/2015,44345)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2015 - 2 StR 207/15 (https://dejure.org/2015,44345)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 207/15 (https://dejure.org/2015,44345)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 BZRG, § 52 Abs 1 Nr 2 BZRG
    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Verwertung getilgter Verurteilungen bei Erstellung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Betroffenen

  • IWW

    § 36 Satz 1 BZRG, § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG, § 51 Abs. 1 BZRG

  • Wolters Kluwer

    Verwertungsverbot bzgl. einer erfolgten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Tilgungsreife

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Verwertung getilgter Verurteilungen bei Erstellung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertungsverbot bzgl. einer erfolgten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Tilgungsreife

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 120
  • StV 2016, 541
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12

    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Einbeziehung bereits getilgter

    Auszug aus BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15
    Die Reichweite dieser Verwertungserlaubnis ist aber an den Normzweck des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG gebunden; eine zulässig bei der Beurteilung des Geisteszustands berücksichtigte frühere Tat darf daher - obgleich sie mit der Anhörung des Sachverständigen gerichtsbekannt geworden ist - nicht an anderer Stelle zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ-RR 2013, 84 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82

    Beginn der Tilgungsfrist im Lichte des Verwertungsverbots

    Auszug aus BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15
    Das Verwertungsverbot greift auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; StV 1999, 639).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Da ein Gutachten zum Bestehen eines Hanges im Sinne von § 66 StGB und einer darauf beruhenden Gefährlichkeit eines Angeklagten kein Gutachten über den Geisteszustand im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ist (BGH, Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 120 und vom 28. August 2012 - 3 StR 309/12, BGHSt 57, 300, 302 ff.), kann für ein Berufsverbot gemäß § 70 StGB nichts anderes gelten.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen;

    Zur Begründung dieses Einwands macht der Antragsteller geltend, in späteren Entscheidungen sei der Bundesgerichtshof "eindeutig und unmissverständlich" davon ausgegangen, dass das Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 BZRG auch dann eingreife, "wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist " (BGH, Beschl. v. 22.12.2015 - 2 StR 207/15 - NStZ-RR 2016, 120, v. 28.07.1999 - 5 StR 325/99 - StV 1999, 639, und v. 29.04.1982 - 4 StR 174/82 - NStZ 1983, 30; Hervorhebung durch den Antragsteller in der Beschwerdebegründung).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 22.12.2015, a.a.O., v. 28.07.1999, a.a.O., und v. 29.04.1982, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines

    Dass die der zweiten Verurteilung zugrunde liegenden Tat vor dem 02.12.2018 passiert sei, könne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs am Eingreifen des Tilgungsverbots nichts ändern, da auf das Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen sei (BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - 2 StR 207/15 -, 1. Orientierungssatz, Rn. 5 Juris), vorliegend also auf den 01.04.2019.

    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - 2 StR 207/15 -, 1. Orientierungssatz, Rn. 5 Juris) hat das Landgericht T. die erste Verurteilung zu Recht nicht zu Lasten des Antragstellers berücksichtigt und diesbezüglich auf den 01.04.2019 abgestellt.

  • OVG Sachsen, 18.05.2020 - 6 B 346/19

    Fahrerlaubnisentziehung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Der strafgerichtlichen Rechtsprechung zu Verwertungsverboten in Strafverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Dezember 2015 - 2 StR 207/15 -, juris zu § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG) lässt sich insoweit keine andere Bewertung entnehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. September 2016 - 3 A 222/16 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 02.02.2023 - 4 StR 453/22

    Strafzumessung (rechtskräftige ausländische Vorstrafen: Strafbarkeit nach

    Diesen Anforderungen, deren Einhaltung der Senat auf die Sachrüge hin zu überprüfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - 1 StR 329/21; Beschluss vom 5. Dezember 2019 - 4 StR 301/19, NStZ-RR 2020, 217, 218; Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 120; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, StV 2017, 41; Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 101 ff.; jew. mwN; aA (nicht tragend) Beschluss vom 16. September 2020 - 5 StR 314/20, JR 2021, 412 f.), wird das Urteil nicht gerecht.
  • BGH, 12.04.2023 - 4 StR 478/22

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer ausländischen Vorstrafe: naheliegende

    Diesen Anforderungen, deren Einhaltung der Senat auf die Sachrüge hin zu überprüfen hat (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 120; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, StV 2017, 41; Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 101 ff.; jew. mwN; aA (nicht tragend) BGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 StR 314/20, JR 2021, 412 f.), wird das Urteil nicht gerecht.
  • OVG Sachsen, 29.09.2016 - 3 A 222/16

    Fahrerlaubnis, Neuerteilung, medizinisch-psychologisches Gutachten, Weigerung,

    Aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 22. Dezember 2015 - 2 StR 207/15 -, juris, betreffend Verwertungsverbote in Strafverfahren) lässt sich keine andere Bewertung entnehmen.7 Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.
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