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BGH, 11.02.2015 - 2 StR 210/14 |
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Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 242 Abs. 1 StGB
Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam an Sachen in generell beherrschten Räumen, hier: Inhaber einer Ladengeschäfts) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 StGB
Diebstahl: Gewahrsam des Ladeninhabers an den in seinem Ladengeschäft befindlichen Waren - IWW
§ 346 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Weitergabe von Blankofahrscheinen durch einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn als Diebstahl und Beihilfe zur Urkundenfälschung
- rewis.io
Diebstahl: Gewahrsam des Ladeninhabers an den in seinem Ladengeschäft befindlichen Waren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 346 Abs. 1
Beurteilung der Weitergabe von Blankofahrscheinen durch einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn als Diebstahl und Beihilfe zur Urkundenfälschung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Blankofahrscheine
- anwalt.de (Kurzinformation)
Diebstahl durch Angestellten - wer hat Gewahrsam?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.02.2014 - 4 KLs 51/13
- BGH, 11.02.2015 - 2 StR 210/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 142