Rechtsprechung
BGH, 03.08.2021 - 2 StR 217/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 21 StGB
Grundsätze der Strafzumessung (minder schwerer Fall: straferhöhende Berücksichtigung der Begehung der Straftat ohne Vorliegen von Besonderheiten, sachfremde Gründe); verminderte Schuldfähigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB, § 176a Abs 4 StGB
Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.: Strafzumessung und Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - IWW
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3 ; StGB § 176a Abs. 4
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes bzgl. Strafzumessung bei Annahme eines minder schweren Falles der Tat wegen schwerer Erkrankung mit besonderer Haftempfindlichkeit (hier: ALS-Erkrankung) - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Gera, 03.03.2021 - 9 KLs 470 Js 18438/20
- BGH, 03.08.2021 - 2 StR 217/21
Papierfundstellen
- StV 2022, 224
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 23.12.2022 - 202 StRR 119/22
Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot und weitere Strafzumessungsfehler bei …
Die stark moralisierenden Erwägungen zum Auftreten des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung ("betont desinteressiert", "herablassend siegesgewiss", sich "nur gelegentlich in überheblich-spöttischer Weise äußernd"), die schon für sich genommen bedenklich sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 03.08.2021 - 2 StR 217/21 = StV 2022, 224; 22.10.2020 - 2 StR 232/20 bei juris;… Urt. v. 04.12.2018 - 1 StR 477/18 = NStZ-RR 2019, 105), lassen keinen konkreten Bezug zur Frage der Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erkennen. - BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22
Strafzumessung (Strafzumessungsgesichtspunkte: unklare Gründe, gefühlsmäßig …
Vielmehr liegt die Annahme nahe, dass sich das Landgericht an dieser Stelle auf unklare, weil gefühlsmäßig bestimmte oder moralisierende Gründe gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 StR 217/21 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 StR 232/20; Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17).