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   BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05   

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https://dejure.org/2005,8797
BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05 (https://dejure.org/2005,8797)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - 2 StR 219/05 (https://dejure.org/2005,8797)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05 (https://dejure.org/2005,8797)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Wertung nicht angeklagten und nicht abgeurteilten Vorverhaltens; Straferschwerende Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Generalprävention und Konflikttaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 173/07

    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall); Strafzumessung

    Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung (nicht nur des Angeklagten, sondern auch) anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH StraFo 2005, 515 m.N.).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 663/17

    Strafzumessung (Zulässigkeit strafschärfender generalpräventiver Erwägungen)

    Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 304/20

    Amtsanmaßung (kein eigenhändiges Delikt; keine Beihilfe durch bloße Kenntnis von

    Sie hat, ausgehend von der rechtsfehlerfreien Einzelfreiheitsstrafe im Fall II.1 der Urteilsgründe von zwei Jahren und vier Monaten und unter rechtsfehlerfreier Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18, juris Rn. 8; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 663/17, juris Rn. 2; vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515) eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ausgesprochen.
  • OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06

    Hundeleine

    Jedoch ist dies nur zulässig, wenn es so genau mitgeteilt wird, dass dem Rechtsbeschwerdegericht die erforderliche Nachprüfung ermöglicht wird (vgl. BGH, StraFo 2005, 515).
  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20

    Strafzumessung, fahrlässige Tötung, Generalprävention, Trunkenheitsfahrt

    So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH, Beschluss vom 07. März 2018 --1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 216/20

    Anforderungen an die Begründung des Strafschärfungsgrundes der Generalprävention

    So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH, Beschluss vom 07. März 2018 - 1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris).
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