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   BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83   

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https://dejure.org/1983,369
BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83 (https://dejure.org/1983,369)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1983 - 2 StR 222/83 (https://dejure.org/1983,369)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1983 - 2 StR 222/83 (https://dejure.org/1983,369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen um Lohnfortzahlungserstattung zu erlangen - Erlangen einer Vorsteuervergütung durch das Ausstellen umfangreicher Scheinrechnungen - Erfordernisumfang an eine Rüge nach § 344 Abs. 2 S. 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 44
  • NJW 1984, 2228
  • MDR 1983, 950
  • NStZ 1983, 567
  • StV 1983, 357
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65

    Erklärung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung - Abweichung von der Zusage

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Das gilt etwa dann, wenn die Zusage der Wahrunterstellung im Rahmen der Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags gegeben worden war (KG JR 1978, 473), das Gericht eine ohne Beweisantritt vorgebrachte Behauptung als wahr unterstellt hatte (BGHSt 21, 38; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 688) oder der Wahrunterstellung keine inhaltlich übereinstimmende Behauptung des Angeklagten entsprach (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 277/80 - S. 3 f).

    Unterbleibt dieser Hinweis, so liegt, falls sich das Gericht im Urteil nicht an die Wahrunterstellung hält, ein Verfahrensverstoß vor (BGHSt 1, 51, 53 ff [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50]; 21, 38 f [BGH 14.02.1966 - GSSt - 1/65]; KG JR 1978, 473 f).

    Der Senat hat in BGHSt 21, 38 f im Anschluß an BGHSt 1, 51, 54 [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50] die Ansicht vertreten, der Verfahrensverstoß stelle sich als Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht dar ( § 244 Abs. 2 StPO in Verbindung mit §§ 243 Abs. 4 und 136 Abs. 2 StPO); er hält - ohne daß es für die hier zu treffende Entscheidung darauf ankommen könnte - an dieser rechtlichen Einordnung indes nicht mehr fest.

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Für die Annahme einer Fortsetzungstat muß ein Gesamtvorsatz festgestellt sein, der sämtliche Teilakte der in Rede stehenden Handlungsreihe entweder schon von vornherein oder zumindest durch eine vor Beendigung des jeweils letzten Teilakts vorgenommene Erweiterung des Entschlusses umfaßt (BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 15, 268, 271 [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60]; 23, 33, 35 [BGH 02.07.1969 - 4 StR 175/69]; ständige Rechtsprechung).

    Kommt die Strafkammer hier zu dem Ergebnis, daß der Angeklagte nicht einen sämtliche Einzelakte von vornherein umfassenden Gesamtvorsatz hatte, so bleibt zu prüfen, ob und inwieweit Fortsetzungszusammenhang etwa deshalb besteht, weil er womöglich neue Erstattungsanträge gestellt hat, bevor Erstattungsgelder auf Grund seiner früheren Anträge ausgezahlt worden waren (erweiterter Gesamtvorsatz, vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33) [BGH 02.07.1969 - 2 StR 198/69].

  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Unterbleibt dieser Hinweis, so liegt, falls sich das Gericht im Urteil nicht an die Wahrunterstellung hält, ein Verfahrensverstoß vor (BGHSt 1, 51, 53 ff [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50]; 21, 38 f [BGH 14.02.1966 - GSSt - 1/65]; KG JR 1978, 473 f).

    Der Senat hat in BGHSt 21, 38 f im Anschluß an BGHSt 1, 51, 54 [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50] die Ansicht vertreten, der Verfahrensverstoß stelle sich als Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht dar ( § 244 Abs. 2 StPO in Verbindung mit §§ 243 Abs. 4 und 136 Abs. 2 StPO); er hält - ohne daß es für die hier zu treffende Entscheidung darauf ankommen könnte - an dieser rechtlichen Einordnung indes nicht mehr fest.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Verletzt ist der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 38, 105, 111 ff; 57, 250, 273 ff [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG, Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80), soweit er die Beachtung einer gerichtlichen, hier dem Rechtsgedanken des § 265 Abs. 4 StPO zu entnehmenden Hinweispflicht gebietet (vgl. Niemöller/Schuppert, Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafverfahrensrecht, in AöR 107 (1982), 387, 424).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80

    Bindung des Gerichts an die als wahr unterstellten Tatsachenbehauptungen - Freie

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Das gilt etwa dann, wenn die Zusage der Wahrunterstellung im Rahmen der Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags gegeben worden war (KG JR 1978, 473), das Gericht eine ohne Beweisantritt vorgebrachte Behauptung als wahr unterstellt hatte (BGHSt 21, 38; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 688) oder der Wahrunterstellung keine inhaltlich übereinstimmende Behauptung des Angeklagten entsprach (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 277/80 - S. 3 f).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Verletzt ist der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 38, 105, 111 ff; 57, 250, 273 ff [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG, Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80), soweit er die Beachtung einer gerichtlichen, hier dem Rechtsgedanken des § 265 Abs. 4 StPO zu entnehmenden Hinweispflicht gebietet (vgl. Niemöller/Schuppert, Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafverfahrensrecht, in AöR 107 (1982), 387, 424).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Verletzt ist der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 38, 105, 111 ff; 57, 250, 273 ff [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG, Beschluß vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80), soweit er die Beachtung einer gerichtlichen, hier dem Rechtsgedanken des § 265 Abs. 4 StPO zu entnehmenden Hinweispflicht gebietet (vgl. Niemöller/Schuppert, Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafverfahrensrecht, in AöR 107 (1982), 387, 424).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Dies ändert jedoch nichts an der Verpflichtung des Gerichts, sämtliche von der Anklage umfaßten Teilakte, auf die sich der erkennbar gewordene Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft erstreckt, zu untersuchen und zum Gegenstand der Urteilsfindung zu machen (BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 107/80; Hürxthal in KK StPO, § 264 Rdn. 10 und 19).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Es handelt sich um denselben Gesichtspunkt, unter dem das Gericht rechtlich gehindert ist, nach Beschränkung des Verfahrens gemäß § 154 a Abs. 2 StPO ausgeschiedene Teile der Tat gegen den Angeklagten zu verwerten, es sei denn, er wäre vorher ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden (vgl. BGH NJW 1983, 1504 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
    Für die Annahme einer Fortsetzungstat muß ein Gesamtvorsatz festgestellt sein, der sämtliche Teilakte der in Rede stehenden Handlungsreihe entweder schon von vornherein oder zumindest durch eine vor Beendigung des jeweils letzten Teilakts vorgenommene Erweiterung des Entschlusses umfaßt (BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 15, 268, 271 [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60]; 23, 33, 35 [BGH 02.07.1969 - 4 StR 175/69]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts überlassen, auf welche Weise es sich von der Zuverlässigkeit von Übersetzungen überzeugt (BGH GA 1982, 40; BGH NStZ 1983, 357 Nr. 26); Vorschriften, wie das formell zu geschehen habe, bestehen nicht.
  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

    Die Verfahrenslage ist dadurch dieselbe, wie wenn das Gericht die Beweisanträge von vornherein mit fehlerhafter Begründung abgelehnt hätte (vgl. BGHSt 32, 44 [45]).

    Dieser verbietet es dem Gericht, sich zum Nachteil der Beteiligten widersprüchlich zu verhalten und erst im Urteil von einem zuvor gegebenen Hinweis oder einer Wahrunterstellung abzurücken (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluß vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - BGHSt 32, 44 ff.).

  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19

    Schätzung des Tatertrages bei der Einziehungsanordnung; Mittäterschaft bei

    In diesem berechtigten Vertrauen wird er enttäuscht, wenn das Gericht von der Wahrunterstellung abrückt (s. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 222/83, BGHSt 32, 44, 46 f.; Beschlüsse vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02, NStZ 2003, 101; vom 13. Juni 2017 - 3 StR 48/17, NStZ 2018, 48; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 317 mwN).
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