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   BGH, 23.03.2016 - 2 StR 223/15   

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https://dejure.org/2016,9102
BGH, 23.03.2016 - 2 StR 223/15 (https://dejure.org/2016,9102)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2016 - 2 StR 223/15 (https://dejure.org/2016,9102)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15 (https://dejure.org/2016,9102)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 224 StGB, § 258 Abs 5 StGB
    Strafausschließungsgrund der Selbstbegünstigung: Entsorgung des Tatmessers eines Mittäters

  • IWW

    § 258 Abs. 5 StGB, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Auf die eigene Strafvereitelung gerichtete Motivation des Angeklagten bei der Entgegennahme und Entsorgung des Tatmessers als Ausschlussgrund gemäß § 258 Abs. 5 StGB

  • rewis.io

    Strafausschließungsgrund der Selbstbegünstigung: Entsorgung des Tatmessers eines Mittäters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 258 Abs. 5
    Auf die eigene Strafvereitelung gerichtete Motivation des Angeklagten bei der Entgegennahme und Entsorgung des Tatmessers als Ausschlussgrund gemäß § 258 Abs. 5 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvereitelung - und die irrige Annahme eigener Tatbeteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 671
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    (2.2) Nach alledem kann offenbleiben, ob der Angeklagte K. durch seine Handlungen am 26. September 2011 zugleich verhindern wollte, selbst bestraft zu werden (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB), wobei dieser Strafausschließungsgrund auch dann eingreift, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (BGH, Urteile vom 1. September 2020 - 1 StR 373/19 Rn. 15 und vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15 Rn. 7 f.; Beschluss vom 24. Juni 2016 - 4 StR 205/16 Rn. 8).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Die Selbstbegünstigung ist daher auch dann straflos, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (BGH, Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15, Rn. 7; Beschluss vom 3. April 2002 - 2 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 215; Urteil vom 20. Mai 1952 - 1 StR 748/51, BGHSt 2, 375, 378; Stree in: Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., § 258 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19

    Unterlassene Hilfeleistung (Vorliegen eines Unglücksfalls oder einer gemeinen

    Die Selbstbegünstigung führt auch dann zur Straflosigkeit, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 4 StR 205/16 Rn. 8 und Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15 Rn. 7 f. jeweils mwN).
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