Rechtsprechung
BGH, 08.08.2007 - 2 StR 224/07 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 247 SPO
Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Vortrag fehlender Heilung: Negativtatsachen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Inaugenscheinnahme von durch einen Zeugen angefertigten Skizzen während des Ausschlusses des Angeklagten von der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 § 338 Nr. 5
Ausschluss während Zeugenvernehmung, "eingeschobener" Augenschein - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
"Rechtsprechung kontrovers" - Vortrag von Negativtatsachen bei der revisionsrechtlichen Verfahrensrüge
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Negativtatsachen im Revisionsverfahren" von RA Klaus-Ulrich Ventzke und VorsRiLG Dr. Andreas Mosbacher, original erschienen in: NStZ 2008, 262 - 264.
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 717
- NStZ-RR 2008, 36
- StV 2008, 232
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …
Die Revision hätte hierzu ausnahmsweise jedenfalls pauschal den Gegenstand der Aussage des Zeugen Ar. mitteilen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04; BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 224/07). - BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der …
Gemäß § 338 Nr. 5 StPO ist davon auszugehen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717, 718), auch wenn die Urteilsgründe auf diesen Augenschein nicht ausdrücklich Bezug nehmen und die Aussage der Zeugin H. im Rahmen der Beweiswürdigung im Hinblick auf den Tatvorwurf als nicht aussagekräftig bezeichnet wurde. - OLG Hamm, 10.04.2008 - 3 Ss 481/07
Anwesenheit; Angeklagter; Hauptverhandlung; Entfernungh; Verfahrensrüge; …
Hingegen muss nicht dargelegt werden, dass dieser im Verlauf der Hauptverhandlung nicht geheilt worden ist, wenn dies tatsächlich nicht geschehen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 717).Bei einer solchen Fallgestaltung führt ein Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 338 Nr. 5, 247 StPO nur zu einer Urteilsaufhebung in Bezug auf diejenigen Fälle, auf die sich der Verstoß überhaupt auswirken kann (vgl. BGH NStZ 2007, 717).
- OLG Celle, 12.05.2009 - 32 Ss 176/08
Revision: Verwirkung des Rügerechts bei widersprüchlichem Prozessverhalten
Jedenfalls dann, wenn Anlass zu einer solchen Prüfung besteht, bedarf es eines entsprechenden Vortrags (vgl. zuletzt BGH NStZ 2007, 717). - OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13
Revision im Strafverfahren: Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung …
Gemäß der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. BGH NStZ 2007, 717, 718) ist zu einer möglichen Heilung des gerügten Verfahrensfehlers nicht vorzutragen, wenn solches nicht erfolgt ist.
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