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   BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18   

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https://dejure.org/2020,19642
BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18 (https://dejure.org/2020,19642)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2020 - 2 StR 226/18 (https://dejure.org/2020,19642)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 2 StR 226/18 (https://dejure.org/2020,19642)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 154a Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO, §§ 152a, 152b StGB, § 265 StPO, § 263a StGB

  • Wolters Kluwer

    Bilden des Sich-Verschaffens einer gefälschten Kreditkarte (als Vorbereitungsakt) mit dem Gebrauch (als Ausführungsakt) nur als eine einzige Tat i.R.d. konkurrenzrechtlichen Einordnung; Fälschen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • rewis.io

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Konkurrenzen zwischen dem Sich-Verschaffen und dem Gebrauchen einer gefälschten Kreditkarte, dem Herstellen mehrerer Falsifikate sowie dem Herstellen von Dubletten und deren Gebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 152a; StGB § 152b
    Bilden des Sich-Verschaffens einer gefälschten Kreditkarte (als Vorbereitungsakt) mit dem Gebrauch (als Ausführungsakt) nur als eine einzige Tat i.R.d. konkurrenzrechtlichen Einordnung; Fälschen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • datenbank.nwb.de

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Konkurrenzen zwischen dem Sich-Verschaffen und dem Gebrauchen einer gefälschten Kreditkarte, dem Herstellen mehrerer Falsifikate sowie dem Herstellen von Dubletten und deren Gebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10

    Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion als eine Tat im Sinne

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18
    Dann wären alle nachfolgenden Einsätze als Folgehandlungen des Sich-Verschaffens im Sinne einer deliktischen Einheit Teil einer Tat im Rechtssinne (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, StraFo 2010, 391).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18
    Ebenso würde das Herstellen der Falsifikate nur eine Tat im Sinne der §§ 152a, 152b StGB darstellen, wenn es jeweils in einem durchgehenden Arbeitsgang in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgt (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Senat, Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368).
  • BGH, 11.08.2011 - 2 StR 91/11

    Versuch der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18
    Ebenso würde das Herstellen der Falsifikate nur eine Tat im Sinne der §§ 152a, 152b StGB darstellen, wenn es jeweils in einem durchgehenden Arbeitsgang in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgt (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Senat, Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368).
  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen;

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18
    Dies gilt auch dann, wenn er sich mehrere gefälschte Zahlungskarten in einem Vorbereitungsakt verschafft hat (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568).
  • BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Beschaffung; Gebrauch);

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18
    Dies gilt auch dann, wenn er sich mehrere gefälschte Zahlungskarten in einem Vorbereitungsakt verschafft hat (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Bestellvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18, juris Rn. 12 f.; LKStGB/Tiedemann/Valerius, 12. Aufl., § 263a Rn. 58; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 263a Rn. 15; SKStGB/Hoyer, 9. Aufl., § 263a Rn. 44; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 14b; Ullenboom, NZWiSt 2018, 26, 27 f.).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auf einen vermögensrelevanten Datenverarbeitungsvorgang Einfluss genommen wird, mithin keine natürliche Person, getäuscht über die Werthaltigkeit der synallagmatischen Forderung, über die Versendung der Ware bzw. der Erbringung der Dienstleistung entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18, juris Rn. 12 f.).

  • BGH, 10.11.2020 - 5 StR 368/20

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug/Computerbetrug (Carding; Wahlfeststellung)

    Deshalb liegt bei jedem Bestellvorgang nur ein gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug (§ 263a Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 5 StGB) vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18; vgl. zum vorliegend betriebenen "Carding' mittels PayPal- und Kreditkartendaten auch Ceffinato, NZWiSt 2016, 464, 467; Ullenboom, NZWiSt 2018, 26 ff.; Harman, BKR 2018, 457, 463; vgl. zu Bestellvorgängen im Internet mittels im Darknet erworbener Kreditkartendaten auch BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 12).
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