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   BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16   

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https://dejure.org/2017,15077
BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16 (https://dejure.org/2017,15077)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2017 - 2 StR 23/16 (https://dejure.org/2017,15077)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16 (https://dejure.org/2017,15077)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 StPO, § 261 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer polizeilichen Durchsuchung eines Kurierfahrzeuges ohne Einholung einer richterlichen Genehmigung

  • IWW

    § 31 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Verwertung der durch die Durchsuchung des Kurierfahrzeugs aufgefundenen Beweismittel; Begehung einer täterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer polizeilichen Durchsuchung eines Kurierfahrzeuges ohne Einholung einer richterlichen Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31
    Verwertung der durch die Durchsuchung des Kurierfahrzeugs aufgefundenen Beweismittel; Begehung einer täterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer polizeilichen Durchsuchung eines Kurierfahrzeuges ohne Einholung einer richterlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täterschaft und Teilnahme bei der BTM-Einfuhr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Täterschaft bei Einfuhr von Betäubungsmitteln richtet sich nach Einfuhrvorgang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Täterschaft bei Einfuhr von Betäubungsmitteln richtet sich nach Einfuhrvorgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 713
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16
    Hat der Empfänger hingegen keinen Einfluss auf den Einfuhrvorgang und wartet nur darauf, dass der Lieferant ihm die eingeführten Betäubungsmittel bringt, kann er sich zwar im Hinblick auf die Bestellung des Rauschgifts wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar machen; die bloße Bereitschaft zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel begründet aber weder die Stellung als Mittäter noch als Gehilfe der Einfuhr (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16; siehe auch BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88, NStZ 1989, 436).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 16/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Begehung als nicht eigenhändig

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16
    Hat der Empfänger hingegen keinen Einfluss auf den Einfuhrvorgang und wartet nur darauf, dass der Lieferant ihm die eingeführten Betäubungsmittel bringt, kann er sich zwar im Hinblick auf die Bestellung des Rauschgifts wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar machen; die bloße Bereitschaft zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel begründet aber weder die Stellung als Mittäter noch als Gehilfe der Einfuhr (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16; siehe auch BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88, NStZ 1989, 436).
  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17

    Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der

    Die mangelnde Dokumentation der Dringlichkeit der Maßnahme ist hier unbeachtlich, da die Beschreibung der tatsächlichen Umstände das Vorliegen von Gefahr im Verzug als evident erscheinen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04, NJW 2005, 1637, 1639; Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713).

    Die kurzzeitige Flucht des Angeklagten führte zu keiner Zäsur der kurz zuvor rechtmäßig angeordneten Maßnahme (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, aaO).

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Die Beamten waren nicht verpflichtet, hinsichtlich einer rechtmäßig auf Gefahr in Verzug gestützten und noch laufenden Durchsuchung eine richterliche Genehmigung zu erwirken (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713).
  • BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21

    Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten

    Jedoch ergibt sich aus den vom Landgericht getroffenen, im Rahmen der Sachrüge allein maßgeblichen Feststellungen nicht, dass eine wesentliche Aufklärungshilfe nahegelegen hat und danach eine Prüfung des vertypten Strafmilderungsgrundes erforderlich gewesen ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Betroffene einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und die Tathandlung der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16; vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1989 - 3 StR 377/89, NStZ 1990, 130).

    Bezugspunkt dieser wertenden Beurteilung ist dabei der Einfuhrvorgang selbst (Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).

  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 437/16

    Mittäterschaftlich begangene Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Zwar hat sich das Landgericht bei der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme nicht ersichtlich an der Rechtsprechung orientiert, wonach auf den Einfuhrvorgang als entscheidenden Bezugspunkt abzustellen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 und vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16 jew. mwN).
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bewertungseinheit:

    Insoweit konnte die Durchsuchungsanordnung des Staatsanwalts prozessual überholt gewesen sein; denn eine zurecht wegen Gefahr im Verzug begonnene Durchsuchung kann gegebenenfalls in zulässiger Weise fortgesetzt werden, wenn in deren Verlauf die ursprünglich zutreffend angenommene Gefahr eines Beweismittelverlustes entfällt (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 63. Aufl., § 105 Rn. 2 a.E.).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Für den Zeitraum während des Vollzugs der Durchsuchung hat der Bundesgerichtshof dies schon wiederholt ausgesprochen (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17; für den Fall des Wegfalls der Gefahr eines Beweismittelverlustes im Verlauf der Durchsuchung BGH, Urteil vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 2).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei

    Daher ist es insbesondere nicht erforderlich, dass der Täter der Einfuhr von Betäubungsmitteln diese eigenhändig in das Inland verbringt (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine

    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bedingt die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zum Maßstab für täterschaftliche Einfuhr BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen) bei beiden Angeklagten sowie der hieran anknüpfenden Einziehungsentscheidung über 49, 98 kg Morphinbase-Zubereitung.
  • BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende

    Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 und vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16 jew. mwN).
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