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   BGH, 20.09.1989 - 2 StR 232/89   

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BGH, 20.09.1989 - 2 StR 232/89 (https://dejure.org/1989,2189)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1989 - 2 StR 232/89 (https://dejure.org/1989,2189)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1989 - 2 StR 232/89 (https://dejure.org/1989,2189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuch der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung - Bemessung der Strafe für die Verabredung eines Verbrechens - Umfang der Kontrolle tatrichterlicher Strafzumessung durch das Revisionsgericht - Möglichkeit einer Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 571
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96

    Verabredung eines gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes - Versuch des

    Bei der Strafzumessung wegen Verbrechensverabredung müssen vor allem das in der Verabredung selbst enthaltene Bedrohungspotential und das Ausmaß, in dem die Verabredung bereits durch abredegemäßes Verhalten der Beteiligten "aktiviert" worden ist, berücksichtigt werden; ebenso ist zu beachten, wie nahe die zu ihrer Erfüllung vorgenommenen Ausführungsakte dem Stadium des Tatbeginns gekommen sind (BGH NStZ 1989, 571; vgl. auch BGHSt 32, 133, 136 f. und Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 30 Rdn. 42).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 534/00

    Verletzung des letzten Wortes für den Angeklagten

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hin, daß bei Taten nach § 30 StGB neben dem Gewicht der verabredeten Tat sowohl der Grad der objektiven Rechtsgutsgefährdung als auch die subjektiv aufgewendete kriminelle Energie des Täters berücksichtigt werden muß (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 494/13

    Minder schwerer Fall des schweren Raubs

    In den Fällen II. 5 und 6 der Urteilsgründe hat das Landgericht nicht geprüft, ob sich der schwere bzw. besonders schwere Raub, den die Angeklagten jeweils verabredet hatten, als minder schwerer Fall darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 136; Beschluss vom 16. Mai 1986 - 2 StR 242/86, NStZ 1986, 453; Urteil vom 20. September 1989 - 2 StR 232/89, BGHR StGB § 20 Abs. 1 Satz 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98

    Voraussetzungen des schweren Raubes

    Zum anderen ist das Ausmaß zu beachten, in dem die Verabredung schon ins Werk gesetzt wurde, insbesondere die Nähe zur Tatausführung (vgl. BGH, Urt. v. 20. September 1989 - 2 StR 232/89 = NStZ 1989, 571).
  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 770/96

    Absehen von der Prüfung eines vertypten Strafmilderungsgrundes in

    Hier konnte jedoch ausnahmsweise von der Prüfung abgesehen werden, da die Tatvorbereitungen weit fortgeschritten waren (Waffe, Fesseln und Unterbringungsort für die Geiseln waren besorgt; die Opfer wurden bereits observiert und der Ausführungszeitpunkt stand kurz bevor) und der Beginn der Tatausführung erst durch Eingreifen der Polizei verhindert wurde (vgl. auch BGH NStZ 1989, 571).
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   BGH, 22.09.1989 - 2 StR 232/89   

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BGH, Entscheidung vom 22.09.1989 - 2 StR 232/89 (https://dejure.org/1989,14097)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1989 - 2 StR 232/89 (https://dejure.org/1989,14097)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Strafausspruchs - Rechtliche Bewertung des Milderungsgrundes des § 30 StGB (Strafgesetzbuch)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 22.09.1989 - 2 StR 232/89
    Diese Ausführungen machen nicht ersichtlich, ob das Gericht bedacht hat, daß der gesetzlich "vertypte" Milderungsgrund des § 30 StGB Anlaß sein kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmenwahl 1; BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 3; BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - 3 StR 299/88).
  • BGH, 08.02.1989 - 3 StR 299/88

    Verurteilung wegen Verabredung der Brandstiftung bzw. wegen Anstiftung zur

    Auszug aus BGH, 22.09.1989 - 2 StR 232/89
    Diese Ausführungen machen nicht ersichtlich, ob das Gericht bedacht hat, daß der gesetzlich "vertypte" Milderungsgrund des § 30 StGB Anlaß sein kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmenwahl 1; BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 3; BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - 3 StR 299/88).
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