Rechtsprechung
BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 404 StPO
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Erörterung aller für das Schmerzensgeld ausschlaggebender Erwägungen: wirtschaftliche Verhältnisse von Täter und Opfer) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes; Aufrechterhaltung der Schmerzensgeldentscheidung dem Grunde nach im Revisionsverfahren - Wolters Kluwer
Adhäsionsantrag zur Zahlung von Schmerzensgeld bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Adhäsionsantrag zur Zahlung von Schmerzensgeld bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 17.12.2012 - 176 Js 30655/11
- BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1544
- NStZ-RR 2014, 186
- NZV 2014, 278
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16
Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des …
Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545). - BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14
Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der …
Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545). - BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14 Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
- BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13
Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen …
Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat und die durch die Tat verursachten Folgen für den Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13 mwN).Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht - wie hier - lediglich dessen Bemessung, so kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13).
- BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: …
Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545). - BGH, 11.05.2017 - 2 StR 550/15
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: …
Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruches keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Anspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
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