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   BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13   

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https://dejure.org/2014,6881
BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13 (https://dejure.org/2014,6881)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2014 - 2 StR 239/13 (https://dejure.org/2014,6881)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13 (https://dejure.org/2014,6881)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 404 StPO
    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Erörterung aller für das Schmerzensgeld ausschlaggebender Erwägungen: wirtschaftliche Verhältnisse von Täter und Opfer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes; Aufrechterhaltung der Schmerzensgeldentscheidung dem Grunde nach im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Adhäsionsantrag zur Zahlung von Schmerzensgeld bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes; Aufrechterhaltung der Schmerzensgeldentscheidung dem Grunde nach im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adhäsionsantrag zur Zahlung von Schmerzensgeld bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1544
  • NStZ-RR 2014, 186
  • NZV 2014, 278
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13).

    Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht - wie hier - lediglich dessen Bemessung, so kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat aaO, BGHSt 44, 202, 203).

  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13).
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13

    Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen

    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat und die durch die Tat verursachten Folgen für den Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13 mwN).

    Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht - wie hier - lediglich dessen Bemessung, so kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13).

  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 550/15

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruches keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Anspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
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