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   BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16   

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BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16 (https://dejure.org/2016,53795)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - 2 StR 246/16 (https://dejure.org/2016,53795)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16 (https://dejure.org/2016,53795)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG
    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium); Spezialitätsgrundsatz beim Europäischen Haftbefehl (Rechtsfolge eines Verstoßes: Vollstreckungshindernis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83h Abs 1 Nr 1 IRG, § 152b StGB
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz im Rahmen des Europäischen Haftbefehls; Mittäterschaft beim EC-Karten-Skimming durch Anbringen einer Spähvorrichtung am Geldautomaten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 83h Abs. 2 Nr. 5 Alt. 2 IRG, § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, § 25 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug; Ausspähung von auf EC- sowie Kreditkarten gespeicherten Bankdaten nebst dazugehörigen Geheimzahlen im Wege des sog. Skimmingverfahrens; Herstellung von gefälschten Kartendoubletten; ...

  • rewis.io

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz im Rahmen des Europäischen Haftbefehls; Mittäterschaft beim EC-Karten-Skimming durch Anbringen einer Spähvorrichtung am Geldautomaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug; Ausspähung von auf EC- sowie Kreditkarten gespeicherten Bankdaten nebst dazugehörigen Geheimzahlen im Wege des sog. Skimmingverfahrens; Herstellung von gefälschten Kartendoubletten; ...

  • rechtsportal.de

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug; Ausspähung von auf EC- sowie Kreditkarten gespeicherten Bankdaten nebst dazugehörigen Geheimzahlen im Wege des sog. Skimmingverfahrens; Herstellung von gefälschten Kartendoubletten; ...

  • datenbank.nwb.de

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz im Rahmen des Europäischen Haftbefehls; Mittäterschaft beim EC-Karten-Skimming durch Anbringen einer Spähvorrichtung am Geldautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EC-Karten-Skimming - und die Ausspähung der Daten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 116
  • StV 2017, 678
  • MMR 2017, 401
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Dies sind im Vorfeld der eigentlichen tatbestandsmäßigen Handlungen liegende Vorbereitungshandlungen (BGHSt 56, 170, 171), bei denen die Annahme von Mittäterschaft zwar nicht ausgeschlossen ist, weil Mittäterschaft nicht in jedem Fall eine Mitwirkung am Kerngeschehen voraussetzt.

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, NJW 2011, 2375; insoweit in BGHSt 56, 170 nicht abgedruckt).

    Der Angeklagte war - anders als in Entscheidungen, die von Mittäterschaft ausgegangen sind (vgl. BGH, NJW 2011, 2375; NStZ 2012, 626) - nicht in die Banden- und Organisationsstruktur eingebunden.

  • BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Der Angeklagte war - anders als in Entscheidungen, die von Mittäterschaft ausgegangen sind (vgl. BGH, NJW 2011, 2375; NStZ 2012, 626) - nicht in die Banden- und Organisationsstruktur eingebunden.

    Schließlich lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, dass sich sein Interesse an der Tat (mit Blick auf eine Beteiligung hieran) auf den durch den Computerbetrug erlangten Vermögensvorteil richtete; das Landgericht lässt offen, in welcher Weise der Angeklagte finanziell von der Tatbegehung profitiert hat (vgl. Senat, NStZ 2012, 626; ZWH 2012, 360).

  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 197/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    In einem solchen Fall hätte sich das Landgericht aber mit der nahe liegenden Frage auseinander setzen müssen, ob der Angeklagte sich letztlich allein auf das Sammeln von Kundendaten (und ihren Weiterverkauf) beschränkt hat, ohne sich als notwendigen Bestandteil einer ihm ansonsten fremden Täterorganisation anzusehen (vgl. BGH, NStZ 2016, 338, 339).
  • BGH, 15.04.2015 - 2 StR 529/14

    Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Soweit der Entscheidung des Senats vom 15. April 2015 - 2 StR 529/14 - etwas Anderes zu entnehmen ist, hält er daran nicht weiter fest.
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Doch begründet ein damit vorliegender Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 m. Anm. Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.).
  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Doch begründet ein damit vorliegender Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 m. Anm. Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.).
  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16

    Vollstreckungshindernis wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die in den Fällen 1-22 und 24 der Urteilsgründe festgesetzten Einzelstrafen angesichts des durch die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes entstehenden Verfahrenshindernisses nicht Bestandteil einer Gesamtstrafe sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Erforderlich ist aber jedenfalls eine nicht ganz untergeordnete Beteiligung an Vorbereitungshandlungen, sofern der Tatbeitrag sich nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 4; NStZ 1996, 434 = BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 123/12

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion;

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Schließlich lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, dass sich sein Interesse an der Tat (mit Blick auf eine Beteiligung hieran) auf den durch den Computerbetrug erlangten Vermögensvorteil richtete; das Landgericht lässt offen, in welcher Weise der Angeklagte finanziell von der Tatbegehung profitiert hat (vgl. Senat, NStZ 2012, 626; ZWH 2012, 360).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
    Erforderlich ist aber jedenfalls eine nicht ganz untergeordnete Beteiligung an Vorbereitungshandlungen, sofern der Tatbeitrag sich nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 4; NStZ 1996, 434 = BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12

    Spezialitätsgrundsatz (Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl; andere

  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbk), der kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 mit Anm. Heine; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116) liegt nicht vor.
  • BGH, 11.07.2017 - 2 StR 220/17

    Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend);

    Das Landgericht hat den Angeklagten - nach vorläufiger Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Fälle 1 bis 8 gemäß § 154 Abs. 2 StPO sowie nach Einstellung des Verfahrens durch Prozessurteil hinsichtlich der Fälle 38, 39, 41 bis 43 wegen des Verfahrenshindernisses der Spezialität (richtig: Vollstreckungshindernis, vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116 mwN) - wegen Diebstahls in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und eine Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für die in Litauen erlittene Auslieferungshaft getroffen.
  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 41/20

    Antrag auf Eilvorabentscheidungsverfahren (Spezialitätsvorbehalt; Europäischer

    In der nationalen Rechtsprechung ist anerkannt, dass damit auch die Bildung einer Gesamtstrafe mit einer dem Spezialitätsschutz unterliegenden Strafe ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19, ECLI: DE:BGH:2019:280819U2STR25.19.0, Rn. 7; Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16, ECLI: DE:BGH:2016:201016B3STR245.16.0, Rn. 4, vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, ECLI:DE:BGH:2016:110516B1STR627.15.0, Rn. 14, und vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, ECLI: DE:BGH:2016:161116B2STR246.16.0, Rn. 2 und 11, jeweils mwN).
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20

    Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung einer

    In diesen Fällen würde der Spezialitätsschutz bei Übergaben nach RBEuHB bereits die Ausurteilung der Gesamtstrafe verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116, 117; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16, NStZ-RR 2017, 28; Urteil vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19).
  • OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19

    Prüfung des Spezialitätsgrundsatzes bei Hinderung der Haftvollstreckung; Verlust

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Auslegung des Spezialitätsgrundsatzes nach Art. 27 Abs. 2 RB-EUHb als eines (reinen) Vollstreckungshindernisses gefolgt (u.a. BGH, Beschl. vom 16. November 2016, 2 StR 246/16, Rn. 2, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem

    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 46/22

    Spezialitätsgrundsatz; Einbeziehung in Gesamtfreiheitsstrafe.

    Die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes für die Taten II.4.b), d) sowie f) bis i) der Urteilsgründe bewirkt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Vollstreckungshindernis (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - Rs. C-388/08 [Leymann und Pustovarov], NStZ 2010, 35, 38 f.).
  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
    Im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1 ff.; im Folgenden RB-EuHb), der unter anderem in § 83h IRG umgesetzt worden ist, führt ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz, anders als in Rechtshilfeangelegenheiten gegenüber Drittstaaten, nämlich nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wie des Bundesgerichtshofes nicht zu einem Verfahrenshindernis, sondern lediglich zu einem Verbot freiheitsentziehender Maßnahmen (EuGH, Urt. v. 01.12.2008 - C-388/08 PPU - [Leymann und Pustovarov], Rn. 73, 74, juris; BGH, Beschl. v. 15.02.2017 - 2 StR 162/16 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 StR 246/16 -, Rn. 2, juris; BGH, Beschl. v. 11.05.2016 - 1 StR 627/15 -, Rn. 10, 14, juris; BGH, Beschl. v. 03.03.2015 - 3 StR 40/15 -, Rn. 5, juris; BGH, Urt. v. 10.12.2014 - 2 StR 170/13 -, Rn. 19 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 StR 218/14 -, Rn. 7, juris).
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