Rechtsprechung
BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 15 StGB
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Grundsatz in dubio pro reo); Vorsatzfeststellung - HRR Strafrecht
§ 105 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen; Prüfung des Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verwertung der durch die Polizei sichergestellten Videoaufzeichnungen
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an den Revisionsvortrag bei Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen rechtswidriger Beweismittelgewinnung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beweisverwertungsverbot in der Revision
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tötungs- oder Mordvorsatz - Autorennen und Schießerei
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 01.06.2017 - 131 Ss 54/18
- BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 157
- StV 2020, 846 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
Haftstrafen für Hanfblütentee
Der Grundsatz "in dubio pro reo" gebietet nicht, zugunsten des Angeklagten seine Angaben als unwiderlegt hinzunehmen, wenn es für ihr Vorliegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, nur, weil sich das Gegenteil nicht beweisen lässt (st.Rspr., zuletzt BGH, NStZ-RR 2015, 288; BGH, NStZ 2017, 351 und BGH, NStZ-RR 2018, 20; BGH, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 2 StR 247/18). - OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22
Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021
Ebenso wie bei der tatrichterlichen Beweiswürdigung (zu vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 2 StR 247/18 -) ist das Gericht auch bei der Bemessung der Geldbuße weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst gehalten, zu Gunsten des Betroffenen von Annahmen - also insbesondere besonders schlechte wirtschaftliche Verhältnisse - auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat. - BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20
Revision (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Tatsachenvortrag; Behauptung eines …
Denn erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots umfassend beurteilen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 12 mwN).
- BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
Betrug (Vorsatz: Eventualvorsatz, Erörterungsmängel hinsichtlich des …
Soweit anhand der Urteilsgründe eine sachlich-rechtliche Nachprüfung möglich ist, erweist sich die Beweiswürdigung, mit der das Landgericht einen Vorsatz verneint, auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (vgl. nur Senat, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 StR 247/18 mwN) als durchgreifend rechtsfehlerhaft. - BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Die Beweiswürdigung der Strafkammer lässt nicht erkennen, dass sich das Landgericht des Umstandes bewusst war, dass einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatgerichts begründen können (BGH, Urteil vom 2. September 2009 ? 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102;… vgl. weiter BGH, Urteile vom 17. September 1986 ? 2 StR 353/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; vom 5. November 2014 ? 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 6. Juni 2018 - 2 StR 20/18, NStZ-RR 2018, 289; vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18). - OLG Stuttgart, 10.11.2021 - 4 Rb 26 Ss 897/21
Verwerfungsurteil, Begründungsanforderungen
Hierzu sind die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und so genau anzugeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 344 Rn. 21 mwN; st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18, juris).