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   BGH, 15.10.2014 - 2 StR 25/14   

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https://dejure.org/2014,35183
BGH, 15.10.2014 - 2 StR 25/14 (https://dejure.org/2014,35183)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2014 - 2 StR 25/14 (https://dejure.org/2014,35183)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 25/14 (https://dejure.org/2014,35183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 46 Abs 3 StGB
    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikt: Doppelte Berücksichtigung der ein Regelbeispiel bestimmenden Umstände

  • IWW

    § 29a Abs. 1 Satz 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 29 Abs. 3 BtMG, § 46 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 29a Abs. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Doppelverwertungsverbot bei Berücksichtigung der Umstände (hier: Gewerbsmäßigkeit) zur Begründung eines besonders schweren Falls hinsichtlich Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikt: Doppelte Berücksichtigung der ein Regelbeispiel bestimmenden Umstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelverwertungsverbot bei Berücksichtigung der Umstände (hier: Gewerbsmäßigkeit) zur Begründung eines besonders schweren Falls hinsichtlich Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1992 - 4 StR 577/92

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 25/14
    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot gemäß § 46 Abs. 3 StGB, wenn die zur Begründung eines besonders schweren Falles nach § 29 Abs. 3 BtMG aufgeführten Umstände - wie hier die Gewerbsmäßigkeit - bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu Lasten des Angeklagten nochmals berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 4 StR 577/92, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Regelbeispiel 1; Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04).
  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 113/04

    Strafzumessung (Anwendung des Doppelverwertungsverbotes auf Regelbeispiele)

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 25/14
    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot gemäß § 46 Abs. 3 StGB, wenn die zur Begründung eines besonders schweren Falles nach § 29 Abs. 3 BtMG aufgeführten Umstände - wie hier die Gewerbsmäßigkeit - bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu Lasten des Angeklagten nochmals berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 4 StR 577/92, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Regelbeispiel 1; Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Er wäre nur dann gegeben gewesen, wenn die Strafkammer den Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO angewendet hätte; denn die ein Regelbeispiel bestimmenden, tatbestandsähnlich umschriebenen erschwerenden Umstände sind wie Tatbestandsmerkmale zu behandeln, so dass es das Doppelverwertungsverbot verletzt, wenn die zur Begründung eines besonders schweren Falles aufgeführten Umstände bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu Lasten des Angeklagten nochmals berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 25/14, StV 2015, 635 f.; vom 1. Dezember 1992 - 4 StR 577/92, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Regelbeispiel 1 und vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04, NStZ-RR 2004, 262).
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