Rechtsprechung
BGH, 05.10.1966 - 2 StR 254/66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bedeutung der Feststellung der Vaterschaft für ein aus einer Straftat nach § 176 StGB stammenden Kind - Bindungswirkung der Feststellungen eines Urteils nach dem Schuldspruch - Umfang der Bedeutung der Feststellung der Vaterschaft nach einer Sexualstraftat im Hinblick auf ...
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55
Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als …
Auszug aus BGH, 05.10.1966 - 2 StR 254/66
Die Entscheidung über die Strafe nach der Teilzurückverweisung (§ 354 Abs. 2 StPO) muß mit der - rechtskräftigen - Entscheidung über die Schuld ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BGHSt 7, 283, 287 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 68/55]; 10, 71, 72 [BGH 19.12.1956 - 4 StR 524/56]; RGSt 42, 241, 243). - BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
Auszug aus BGH, 05.10.1966 - 2 StR 254/66
Die Entscheidung über die Strafe nach der Teilzurückverweisung (§ 354 Abs. 2 StPO) muß mit der - rechtskräftigen - Entscheidung über die Schuld ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BGHSt 7, 283, 287 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 68/55]; 10, 71, 72 [BGH 19.12.1956 - 4 StR 524/56]; RGSt 42, 241, 243). - RG, 12.03.1909 - V 79/09
1. Welche Wirkung äußert die zulässig beschränkte Anfechtung eines Urteils auf …
Auszug aus BGH, 05.10.1966 - 2 StR 254/66
Die Entscheidung über die Strafe nach der Teilzurückverweisung (§ 354 Abs. 2 StPO) muß mit der - rechtskräftigen - Entscheidung über die Schuld ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BGHSt 7, 283, 287 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 68/55]; 10, 71, 72 [BGH 19.12.1956 - 4 StR 524/56]; RGSt 42, 241, 243).
- BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14
Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung …
Über die Tatumstände hinaus, die die gesetzlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat ausfüllen oder auszufüllen geeignet sind, entfalten zum einen auch die Bestandteile der Sachverhaltsschilderung innerprozessuale Bindungswirkung, aus denen der Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten abgeleitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1966 - 2 StR 254/66). - BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Über die genannten Tatumstände hinaus, die die gesetzlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat ausfüllen oder auszufüllen geeignet sind, entfalten zum einen auch die Bestandteile der Sachverhaltsschilderung innerprozessuale Bindungswirkung, aus denen der Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten abgeleitet hat (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1966 - 2 StR 254/66). - BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Dabei müssen die neuen Feststellungen mit den aufrecht erhaltenen Feststellungen aus dem früheren Urteil ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 7, 283, 287 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 68/55]; 10, 71, 72 [BGH 19.12.1956 - 4 StR 524/56]; BGH Urt. vom 5. Oktober 1966 - 2 StR 254/66). - OLG Rostock, 22.12.2015 - 21 Ss OWi 198/15
Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Bindungswirkung von tatrichterlichen …
Über die Tatumstände hinaus, die die gesetzlichen Merkmale der dem Betroffenen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit ausfüllen oder auszufüllen geeignet sind, entfalten deshalb zum einen auch diejenigen Bestandteile der Sachverhaltsschilderung für das weitere Verfahren innerprozessuale Bindungswirkung, aus denen der Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung seine Überzeugung von der Schuld des Betroffenen abgeleitet hat (vgl. für das strafrechtliche Revisionsverfahren BGH, Urteil vom 5. Oktober 1966 - 2 StR 254/66). - BGH, 11.11.1983 - 2 StR 738/83
Bestandskraft der doppelrelevanten Feststellungen im Schuldspruch nach Aufhebung …
Dabei müssen die neuen Feststellungen mit den aufrecht erhaltenen Feststellungen aus dem früheren Urteil ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 7, 283, 287; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1966 - 2 StR 254/66).