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   BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01   

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https://dejure.org/2001,325
BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01 (https://dejure.org/2001,325)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2001 - 2 StR 259/01 (https://dejure.org/2001,325)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01 (https://dejure.org/2001,325)
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Polnischer Obdachloser

§ 211 StGB, "niedriger Beweggrund" kann vorliegen, wenn der Täter das Opfer tötet, weil er es als sozial tiefer stehend ansieht

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB
    Mord aus niedrigen Beweggründen (Bewußtsein, keinen Grund für eine Tötung zu haben oder zu brauchen; bewusstes Abreagieren frustrationsbedingter Aggressionen an einem unbeteiligten Opfer); Mordlust; Subjektive Seite der niedrigen Beweggründe (keine Verdrängung des ...

  • lexetius.com

    StGB § 211 Abs. 2

  • DFR

    Grundlose Tötung als Mord

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft - Rechtsfehler - Mord - Niedrige Beweggründe - Frustrationsbedingte Aggressionen - Unbeteiligtes Opfer - ÄußererTatanlaß - Innere Triebfeder

  • opinioiuris.de

    Grundlose Tötung als Mord

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • RA Kotz

    Mord aufgrund von frustrationsbedingten Aggressionen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kriterien der Mordqualifikation "niedrige Beweggründe"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei fehlendem Tötungsgrund und Abreagieren von Aggressionen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei bewußtem Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei bewußtem Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei bewußtem Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gewalt gegen soziale Außenseiter kann als Mord bestraft werden // Mordmerkmal des "niedrigen Beweggrundes" erweitert

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tötungsdelikte, Tötung ohne Tatanlass bzw. zum Abreagieren frustrationsbedingter Aggressionen an einem Unbeteiligten

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 128
  • NJW 2002, 382
  • NStZ 2002, 84
  • StV 2003, 19
  • JR 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39).

    Bei einer Tötung aus Wut oder Verärgerung kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23; BGH StV 1987, 150, 151; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 31).

    Die Kammer hätte sich insbesondere auch damit auseinander setzen müssen, daß die Tötung eines anderen allein deshalb, weil er in der Wertvorstellung des Täters als geringer eingeordnet wird, nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist (vgl. BGH NJW 1971, 571, 574; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23).

    Der Täter mißachtet dabei vollständig den personalen Eigenwert eines Opfers und spielt sich aus reiner Willkür zum Herrn über Leben und Tod auf, was als sittlich besonders verwerflich und somit als niedriger Beweggrunde zu qualifizieren ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 13; BGH NJW 1971, 571, 572; Beschl. vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).

  • BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69

    Strafbarkeit wegen Mordes von an NS-Todesurteilen mitwirkenden Richtern -

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Die Kammer hätte sich insbesondere auch damit auseinander setzen müssen, daß die Tötung eines anderen allein deshalb, weil er in der Wertvorstellung des Täters als geringer eingeordnet wird, nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist (vgl. BGH NJW 1971, 571, 574; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23).

    Der Täter mißachtet dabei vollständig den personalen Eigenwert eines Opfers und spielt sich aus reiner Willkür zum Herrn über Leben und Tod auf, was als sittlich besonders verwerflich und somit als niedriger Beweggrunde zu qualifizieren ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 13; BGH NJW 1971, 571, 572; Beschl. vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).

  • BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85

    Begriff der Mordlust

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Aus Mordlust tötet derjenige, bei dem der Tod des Opfers als solcher der einzige Zweck der Tat ist, insbesondere der allein aus Freude an der Vernichtung eines Menschen handelt (BGHSt 34, 59, 61; BGH NJW 1994, 2629, 2630).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sollen mit diesem Mordmerkmal Fälle erfaßt werden, bei denen weder ein in der Person des Opfers oder in der besonderen Tatsituation liegender Anlaß noch ein über den Tötungsakt selbst hinausgehender Zweck die Tat bestimmt (BGHSt 34, 59, 61).

  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39).

    Zudem hat die Kammer nicht berücksichtigt, daß die Schwelle für die Annahme, der Täter habe seine Antriebe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können, umso niedriger ist, je schwerwiegender die Tötungstat ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 26 und 39).

  • BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Rechtliche Würdigung eines

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Die Handlungsantriebe sind hier insgesamt von so einfacher Struktur, daß ohne nähere Darlegung nicht zu verstehen ist, warum der Angeklagte sich eben dieser Umstände nicht bewußt gewesen sein sollte (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 13).

    Der Täter mißachtet dabei vollständig den personalen Eigenwert eines Opfers und spielt sich aus reiner Willkür zum Herrn über Leben und Tod auf, was als sittlich besonders verwerflich und somit als niedriger Beweggrunde zu qualifizieren ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 13; BGH NJW 1971, 571, 572; Beschl. vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).

  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Dabei wäre auf die Motivation des Angeklagten zum Zeitpunkt der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlungen abzustellen gewesen (vgl. BGH NStZ 1981, 100, 101).

    Darin kommt eine Gesinnung zum Ausdruck, die Lust an körperlicher Mißhandlung und willkürliches Aufwerfen zum Herrn über die körperliche Unversehrtheit anderer zum Inhalt hat und deshalb sittlich auf tiefster Stufe stehend, somit als niedrig gewertet werden muß (BGH NStZ 1981, 100, 101).

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Aus niedrigen Beweggründen handelt auch derjenige, der sich die entsprechenden Beweggründe anderer zu eigen macht (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 7. September 1993 - 5 StR 455/93).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95

    Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Vorbereitungshandlung - Gefährdung - Raub -

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Der Täter mißachtet dabei vollständig den personalen Eigenwert eines Opfers und spielt sich aus reiner Willkür zum Herrn über Leben und Tod auf, was als sittlich besonders verwerflich und somit als niedriger Beweggrunde zu qualifizieren ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 13; BGH NJW 1971, 571, 572; Beschl. vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93

    Mordmerkmal - Mordlust

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Aus Mordlust tötet derjenige, bei dem der Tod des Opfers als solcher der einzige Zweck der Tat ist, insbesondere der allein aus Freude an der Vernichtung eines Menschen handelt (BGHSt 34, 59, 61; BGH NJW 1994, 2629, 2630).
  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 101/96

    Fehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen zweier selbständiger Taten - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
    Die Ausführungen des Landgerichts lassen die erforderliche Gesamtwürdigung aller für die Handlungsantriebe maßgeblichen äußeren und inneren Faktoren (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 34) vermissen.
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 682/85

    Anforderungen an niedrige Beweggründe bei Tötung aus Wut und Verärgerung -

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79

    Zweifelsfreie Feststellung des niedrigen Beweggrundes als Voraussetzung einer

  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83

    Wut über das eventuelle Verlieren des Sorgerechts für ein Kind als niedriger

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zu einer Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, der Persönlichkeit des Täters und seiner Beziehung zum Opfer, zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130).
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 132) und bemerkt ergänzend, dass angesichts des Tatbildes auch das Merkmal der Mordlust zu prüfen sein wird (vgl. zu den Voraussetzungen LK/Jähnke, 11. Aufl., § 211 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (vgl. BGHSt 47, 128, 130).

    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 128, 130; BGH, NJW 2006, 1008, 1011; NStZ-RR 2006, 340, 341).

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