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   BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14   

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https://dejure.org/2015,2994
BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14 (https://dejure.org/2015,2994)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2015 - 2 StR 259/14 (https://dejure.org/2015,2994)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 2 StR 259/14 (https://dejure.org/2015,2994)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1, Abs. 2 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht abgeurteilten Straftaten)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1, Abs. 2 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht abgeurteilten Straftaten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 154 Abs 2 StPO
    Strafzumessung: Voraussetzungen für die Berücksichtigung von nach Verfahrenseinstellung nicht abgeurteilter Straftaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 154 Abs 2 StPO
    Strafzumessung: Strafverschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten des Angeklagten

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung der von einer Verfahrensbeschränkung betroffenen Straftaten

  • Wolters Kluwer

    Nichtfeststellung der von der Verfahrensbeschränkung betroffenen Straftaten

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafverschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten des Angeklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Voraussetzungen für die Berücksichtigung von nach Verfahrenseinstellung nicht abgeurteilter Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2
    Nichtberücksichtigung der von einer Verfahrensbeschränkung betroffenen Straftaten

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Strafverschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Berücksichtigung nicht abgeurteilter Taten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 450
  • StV 2015, 555
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12

    Begründung der Gesamtstrafenhöhe (Unzulässigkeit der strafschärfenden

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14
    Das Abstellen auf einen bloßen Verdacht ist unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 425/12, NStZ-RR 2012, 368).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14
    Die Taten müssen auch jedenfalls so konkret festgestellt sein, dass sie in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2516).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14
    Die Ausführungen genügen daher nicht dem Erfordernis ausreichend bestimmter Feststellungen zu solchen Taten, die trotz Verfahrensbeschränkung gemäß § 154 Abs. 2 StPO strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Die weiteren Taten müssen jedoch - hier in Bezug auf die Leitungsperson - prozessordnungsgemäß so konkret festgestellt werden, dass sie in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind (BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - 2 StR 214/15 -, juris; BGH NStZ 2015, 450; vgl. auch KK-Mitsch, OWiG, a.a.O., § 17 Rn. 78).
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23

    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische

    Voraussetzung dafür ist aber, dass diese prozessordnungsgemäß festgestellt (vgl. Bruns/Güntge, Das Recht der Strafzumessung, 3. Aufl., Teil 4 Kapitel 14 Rn. 19; Schäfer/Sander/von Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 653, 666) und dadurch in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, Rn. 22; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14, NStZ 2015, 450).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 178/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Anforderungen an die Beweiswürdigung

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wiederum über die drei verfahrensgegenständlichen Taten hinaus Feststellungen zu weiteren Taten des Angeklagten treffen und diese strafschärfend berücksichtigen wollen, wird es zu beachten haben, dass die Verwertung von Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, im Rahmen der Strafzumessung voraussetzt, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unrechtsgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 4 StR 60/18 Rn. 4; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14 NStZ 2015, 555; Beschluss vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, StV 2015, 552, 553; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NStZ-RR 2014, 340; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90 NStZ 1991, 182; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 41; Kinzig in Schönke/Schröder, 30. Aufl., § 46 Rn. 33; Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 159; jew. mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 343/18

    Gesamtstrafenbildung bei Einststellung des Verfahrens von einzelnen Taten i.R.d.

    Überdies sind die ordnungsgemäß festgestellten Handlungen in den eingestellten Fällen bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - 5 StR 427/09; s. ferner BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13 Rn. 23; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14).
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