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   BGH, 21.07.1983 - 2 StR 260/83   

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https://dejure.org/1983,5391
BGH, 21.07.1983 - 2 StR 260/83 (https://dejure.org/1983,5391)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1983 - 2 StR 260/83 (https://dejure.org/1983,5391)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83 (https://dejure.org/1983,5391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" in § 316 a Strafgesetzbuch (StGB) - Ausnutzung der besonderen Gefahrenlage des Straßenverkehrs, wenn der Täter zu Fuß an ein zufällig haltendes Fahrzeug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79

    Ausnutzung der durch die Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs besonders geschaffenen

    Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 260/83
    Dazu genügt - wie in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 1979, 4 StR 194/79 im einzelnen dargelegt ist - weder die bloße Tatsache, daß sich das räuberische Unternehmen gegen Insassen eines Kraftfahrzeugs richtet, noch der Umstand, daß der Tatort abgelegen und normalerweise nur mit Hilfe eines Fahrzeugs zu erreichen ist.
  • BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00

    Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des

    Erforderlich ist aber eine nahe Beziehung der Tat zum Straßenverkehr, zur Benutzung des Fahrzeugs als Verkehrs- und Transportmittel (BGH NJW 1969, 1679; NJW 1971, 765, 766; BGH, Beschl. vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).

    Ihr steht nicht entgegen, daß der Tatbestand des § 316 a StGB vom Bundesgerichtshof in den Fällen verneint worden ist, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nach dem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197 = - BGH, Urt. vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschl. vom GA 1979, 466; 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196).

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Diejenigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, in denen bei einem Angriff auf den Fahrer eines haltenden oder parkenden Kraftfahrzeugs ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer verneint worden ist (BGHSt 24, 320, ausführlicher NJW 1972, 913; 37, 256, 258 mit ausdrücklicher Ausnahme der Fälle eines fahrtechnisch bedingten Halts; BGH GA 1979, 466; BGH Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 - knapp wiedergegeben bei Holtz MDR 1980, 629; BGH Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83 -), stehen diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Sie besteht dagegen nicht, wenn der Täter zu Fuß an ein - nicht fahrtechnisch bedingt - haltendes Fahrzeug herantritt, um dessen Insassen während des Aufenthalts zu berauben (BGHSt 24, 320, 321; BGH GA 1979, 466, 467; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93

    Abgelegener Ort - Besondere Verhältnisse - Straßenverkehr - Überfall

    Dagegen ist der Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen verneint worden, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfand, also erst, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zunächst beendet war (BGH VRS 57, 197; BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80 und Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83; vgl. auch BGHSt 24, 320, 321; 37, 256, 258; 38, 196, 198; Günther JZ 1987, 369, 379; Keller JR 1992, 515, 516).
  • BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    Der Täter muß die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 - bei Holtz MDR 1979, 988; Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
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